13493/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
|
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 20. März 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0022-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13686/J betreffend „Schülerfreifahrt von zu Hause - Diskriminierung von Kindern mit getrennt lebenden Eltern“, welche die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Kinder getrennt lebender Eltern haben in Österreich unter denselben Voraussetzungen Zugang zur Schülerfreifahrt wie alle übrigen Schulkinder. Die diesbezüglichen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 und die darüber hinaus zu beachtenden Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit beim Einsatz der Mittel des Bundes lassen aber die in derartigen Lebenssituationen oft erwünschten doppelten Freifahrtenlösungen nicht zu. Freifahrten in der bestehenden Form erfordern bekanntlich unter anderem auch eine entsprechende Regelmäßigkeit und Überschaubarkeit der Inanspruchnahme solcher Leistungen. Erst dadurch wird es möglich, für die dazu ausgestellten Zeitkarten eine leistungsbezogene Abrechnung auf Basis des mit dem jeweiligen Verkehrsverbund vereinbarten (Wochen-)Verrechnungstarifes durchzuführen.
Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:
Mit dem im Schuljahr 2012/13 als Pilotprojekt im VOR zunächst für den Bereich von Wien, Niederösterreich und Burgenland begonnenen Wechsel von der personenbezogenen Abrechnung der Schülerfreifahrten im Linienverkehr auf eine Pauschalabgeltung wird den schon bisher fahrberechtigten Schulkindern um den Selbstbehalt von € 19,60 ein vereinfachter Zugang zur Freifahrt für den Schulweg geboten. Gegen eine geringe Aufzahlung pro Schuljahr ("TOP-Jugendticket" um insgesamt € 60) wird die Nutzung des öffentlichen Verkehrs sogar im gesamten Verbundbereich möglich.
Der Erwerb eines solchen günstigen Tickets und die damit verbundene Erhöhung der Mobilität im öffentlichen Verkehr ist auch jenen Schülerinnen und Schülern möglich, deren Fahrtenbedarf vom bisherigen Schülerfreifahrausweis nicht abgedeckt werden konnte; etwa zum Besuch alternativer Schul- bzw. Unterrichtsformen und von Betreuungseinrichtungen außerhalb der Schulen oder für erweiterte Fahrtenbedürfnisse im Rahmen von Patchworkfamilien.
Nach den bisherigen positiven Erfahrungen laufen in meinem Auftrag bereits intensive Verhandlungen mit den übrigen Verkehrsverbünden, damit das TOP-Jugend-Ticket ab dem Schuljahr 2013/14 auch im Rest Österreichs eingeführt werden kann. Da sich im Rahmen der Verhandlungen herausgestellt hat, dass in den übrigen Bundesländern aus verschiedenen Gründen die kostenneutrale Einführung eines TOP-Jugendtickets nicht möglich ist, habe ich den Verkehrsverbünden auch eine Zuzahlung zum erwarteten Einnahmenausfall angeboten.
Ziel dieses Angebotes ist, dass die zuständigen Verkehrsverbünde und auch die jeweilige Landespolitik dieses Angebot annehmen und somit die Chance besteht, dass das TOP-Jugendticket ab dem kommenden Schuljahr im gesamten Bundesgebiet erhältlich sein wird. Die bisherigen Signale aus verschiedenen Bundesländern geben Anlass zur Erwartung, dass das TOP-Jugendticket für die Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge in den meisten Verkehrsverbünden ab dem Schuljahr 2013/14 Realität werden kann.