13497/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13669/J-NR/2013
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BMJ-Pr7000/0017-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 4, 6, und 8:
Ich entnehme der Anfrageeinleitung, dass mit „Berateraufträge“ nicht die wissenschaftliche Begleitforschung im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben gemeint ist, sondern die Inanspruchnahme von (kostenpflichtigen) Beraterleistungen im engeren Sinn durch das Ressort. Grundsätzlich ist zu sagen, dass bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorhaben der Einsatz externer Experten in Arbeitsgruppen unentgeltlich erfolgt und im europäischen Raum (z.B. bei Arbeitsgruppen in Brüssel) nur Reisekosten und Gebühren verrechnet werden.
Beraterverträge sind (seit dem 1. Jänner 2009 bis zum Einlangen dieser Anfrage) mit folgenden Unternehmen bzw. Vereinen abgeschlossen worden:
· act Management Consulting GmbH
· courage pr GmbH
· Heidi Glück spirit & support/media + public affairs consulting GmbH
· Institut für Verwaltungsmanagement GmbH (IVM)
· ROI Management Consulting Ges.m.b.H
· Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie
· teamgnesda, Gnesda Real Estate & Consulting GmbH
Hinsichtlich der Einzelheiten darf ich – um Wiederholungen zu vermeiden – auf meine Ausführungen in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend „Beratungsverträge und Studien 2010 bzw. 2011“, Zahl 12478/J-NR/2012, vom September 2012 verweisen, die zusätzlich noch vom Justizressort in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studien enthält.
Ergänzend darf ich auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend „Beratungsverträge und Studien 2009“, Zahl 3851/J-NR/2009, vom Jänner 2010 verweisen.
Ferner hat das Bundesministerium für Justiz im Jänner 2013 das Institut für Verwaltungs-management GmbH (IVM) mit der Begleitung der Umsetzung der Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung (B-KLR) beim Obersten Gerichtshof und den Oberlandesgerichten beauftragt. Die Aufgaben des IVM umfassen dabei:
· Inhaltliche Unterstützung des ressortinternen Projektteams bei der Konzipierung der Verrechnungsmodelle der entsprechenden Organisationseinheiten
· Unterstützung bei der Definition der internen und externen Leistungen
· Abstimmung der Strukturen zur Entwicklung der Stammdatenverzeichnisse (Kostenarten, Kostenstellen/interne Leistungen, Kostenträger/Leistungen, statistische Kennzahlen, Leistungsarten, div. Hierarchien) sowie deren Realisierung im CO-Modul von SAP
· Entwicklung der notwendigen Up- und Download-Files
· Hilfestellung bei der Konzipierung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Kostenrechnungen
· Bei Bedarf Durchführung notwendiger Programmierungen und Parametrisierungen zur Automatisierung von Abläufen außerhalb von SAP
· Unterstützung bei internen Informationsveranstaltungen und beim Know-how-Aufbau der Mitarbeiter der nachgeordneten Dienststellen. Bei Bedarf Vermittlung/Vertiefung von B-KLR sowie HV-SAP-CO Anwender-Kenntnissen
· Kritische Begutachtung der konzeptiven Ausarbeitungen des ressortinternen Projektteams inkl. Überprüfung auf Kompatibilität mit dem CO-Modul von SAP R/3 bzw. mit dem Bundes-KLR Mastersystem sowie dem KLR-Konzept für nachgeordnete Dienststellen des Bundes (bei abweichenden Anforderungen Unterstützung bei der Argumentation in entscheidungsbefugten Gremien)
· Unterstützung bei den Verrechnungen
· Entwicklung einer Buchungsanleitung, bei Bedarf Durchführung von Informations-veranstaltungen für MitarbeiterInnen
· Hilfestellung bei der Erstellung des Kosten- und Leistungsrechnungshandbuches
· Unterstützung bei der Entwicklung von aussagekräftigen Berichten
Das vereinbarte Honorar beträgt 51.480 Euro (inkl. USt), wovon bislang bereits 38.610 Euro ausbezahlt wurden.
Zu 2 und 5:
Externe Berater werden grundsätzlich nur hinzugezogen, wenn Bedarf besteht. So kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu spezifischen (insbesondere fachfremden) Themen ausreichendes Expertenwissen im Bundesministerium für Justiz nicht zur Verfügung steht. Ein weiterer Grund für die Inanspruchnahme externer Beratung kann darin liegen, im Einzelfall neben der Ressortsicht auch den Blickwinkel von Außenstehenden oder Betroffenen zu erheben und einzubeziehen. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines Beraters. Gerade im hier mehrfach betroffenen Bereich der Verwaltungsreform und Reorganisation des Dienstbetriebes zur Effizienzsteigerung von Arbeitsabläufen bewahrt die Außenperspektive vor Betriebsblindheit und ermöglicht neue Lösungsansätze zur Erneuerung überkommener und ineffizienter Strukturen.
Zu 3, 7, 9 und 10:
Die Verträge werden von der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, abgeschlossen. Die Vorbereitung der Auftragsinhalte wird jeweils von der nach der Geschäftseinteilung zuständigen Fachabteilung in der Zentralleitung wahrgenommen. Dabei werden selbstverständlich die einschlägigen bundesvergaberechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten. Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen der jeweiligen Bundesfinanzgesetze gegeben. Ich darf dazu wiederum im Einzelnen auf die Beantwortungen der zitierten Voranfragen verweisen. Die Beauftragungspraxis des Justizressorts ist sachgerecht und hat sich in dieser Form auch bewährt. Ich sehe daher keinen Anlass davon abzugehen.
Zu 11:
Im anfragerelevanten Zeitraum wurden keine Aufträge an Beratungsunternehmen oder externe Berater durch Unternehmen erteilt, an denen das Justizressort mit mindestens 50% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt oder in anderer Weise beherrschend tätig ist.
Wien, . März 2013
Dr. Beatrix Karl