135/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.01.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DER
BUNDESMINISTER
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0191-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 111/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bezugsfortzahlung für die abgewählten Regierungsmitglieder bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die Frage, ob ein Mitglied der Bundesregierung nach Beendigung der Funktionsausübung einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Bundesbezügegesetz (Bezügebegrenzungsgesetz) stellt, ist kein Akt der Vollziehung durch dieses Organ des Bundes und daher nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Soweit mir bekannt ist, beabsichtigt meine Amtsvorgängerin, Bundesministerin a.D. Dr. Maria Berger nicht, einen derartigen Antrag zu stellen.
. Dezember 2008
(Dr. Johannes Hahn)