135/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DER  BUNDESMINISTER
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0191-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 111/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bezugsfortzahlung für die abgewählten Regierungsmitglieder bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die Frage, ob ein Mitglied der Bundesregierung nach Beendigung der Funktionsausübung einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Bundesbezügegesetz (Bezügebegrenzungsgesetz) stellt, ist kein Akt der Vollziehung durch dieses Organ des Bundes und daher nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

Soweit mir bekannt ist, beabsichtigt meine Amtsvorgängerin, Bundesministerin a.D. Dr. Maria Berger nicht, einen derartigen Antrag zu stellen.

 

. Dezember 2008

 

(Dr. Johannes Hahn)