13503/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0022-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13754/J-NR/2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert Kickl und weitere Abgeordneten haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Versicherungsgeschäfte des Ressorts“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Im Bereich des Bundesministeriums für Justiz bestehen seit 1991 gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherungen für Dienstfahrzeuge aufgrund eines Bundesrahmenvertrags, abgeschlossen mit der UNIQUA VersicherungsAG (vormals Bundesländer Versicherungs AG). Darüber hinaus sind keine Versicherungsgeschäfte des Justizressorts bekannt. Unsachliche Zusammenhänge, wie sie in der Anfrage angedeutet werden, kann ich für das Justizressort jedenfalls ausschließen.
Zu 5 bis 8:
Im angefragten Zeitraum wurden keine neuen Versicherungsvertragsverhältnisse eingegangen.
Grundsätzlich werden Verträge auf Auftraggeberseite von der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, abgeschlossen. Die konkrete Ausarbeitung wird von der jeweils nach der Geschäftsverteilung inhaltlich zuständigen Organisationseinheit unter Einhaltung der bundesvergabegesetzlichen Vorschriften vorgenommen.
Zu 9:
Ich habe an keinen derartigen Veranstaltungen teilgenommen.
Zu 10 bis 12:
Das Kriterium „im Zusammenhang mit der Versicherungswirtschaft“ ist materiell so unspezifisch, dass eine Beantwortung nicht möglich ist. So dient etwa das Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 – VersRÄG 2013; BGBl. I Nr. 12/2013), in erster Linie dazu, dass in Versicherungsverträgen Diskriminierungen zwischen Männern und Frauen sowie von Menschen mit Behinderungen unterbleiben. Ich darf aber auf die hervorragend aufbereitete, lückenlose Dokumentation auf der Website des österreichischen Parlaments hinweisen, auf der Begutachtungen samt einbringender Stelle sowie die von der Bundesregierung dem Nationalrat übermittelten Regierungsvorlagen samt ausführlicher Erläuterung strukturiert abrufbar sind; bezüglich der Verordnungen verweise ich auf das Bundesgesetzblatt II.
Zu 13 bis 15:
Nein. Dazu liegen mir keine Informationen vor.
Zu 16 und 17:
Der zuständigen Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz sind keine derartigen Werbeinserate in Publikationen des Ressorts bekannt.
Wien, . März 2013
Dr. Beatrix Karl