13506/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0026-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 


Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13798/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Drohungen und Tätlichkeiten gegenüber Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern der Justizbehörden (nichtrichterliches Personal) im Jahr 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die nachfolgende Aufstellung basiert auf den von den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und der Oberlandesgerichte sowie von der Generalprokuratur und den Oberstaatsanwaltschaften vorgelegten Berichten. Laufende zentrale Aufzeichnungen werden aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht geführt. Daher mussten alle Dienststellen einzeln abgefragt werden, was einen erheblichen, an die Grenze der Vertretbarkeit  stoßenden Verwaltungsaufwand verursacht hat.


Folgende Gerichte erstatteten Leermeldung für ihren Sprengel:

Oberster Gerichtshof (OGH), Oberlandesgericht (OLG) Wien, Handelsgericht (HG) Wien, Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien, Landesgericht (LG) Korneuburg, LG Ried im Innkreis, OLG Graz, LG für Zivilrechtssachen Graz, OLG Innsbruck.

Im Sprengel des OLG Wien wurden insgesamt 36 mal Richterinnen bzw. Richter bedroht (16 beim LG für Strafsachen Wien, 12 im Sprengel des LG für Zivilrechtssachen Wien, 2 im Sprengel des LG Wiener Neustadt, 3 im Sprengel des LG St. Pölten, 2 im Sprengel des LG Krems, 1 im Sprengel des LG Eisenstadt) und insgesamt 11 mal Beamtinnen bzw. Beamte und/oder Vertragsbedienstete (9 im Sprengel des LG für Zivilrechtssachen Wien, 1 im Sprengel des LG Wiener Neustadt, 1 im Sprengel des LG Eisenstadt).

Im Sprengel des OLG Linz wurden 9 mal Richterinnen bzw. Richter bedroht (1 beim OLG Linz, 4 im Sprengel des LG Linz, 3 im Sprengel des LG Wels, 1 im Sprengel des LG Salzburg)
und 5 mal Beamtinnen bzw. Beamte und/oder Vertragsbedienstete (1 im Sprengel des LG Linz, 1 im Sprengel des LG Steyr, 1 im Sprengel des LG Wels, 2 im Sprengel des LG Salzburg).

Im Sprengel des OLG Graz wurden in 6 Fällen Richterinnen bzw. Richter bedroht (2 beim LG für Strafsachen Graz, 2 im Sprengel des LG Leoben, 2 im Sprengel des LG Klagenfurt) und in 4 Fällen Beamtinnen bzw. Beamte und/oder Vertragsbedienstete (2 beim LG für Strafsachen Graz, 1 im Sprengel des LG Leoben, 1 im Sprengel des LG Klagenfurt).

Im Sprengel des OLG Innsbruck wurden in 3 Fällen Richterinnen bzw. Richter bedroht (2 im Sprengel des LG Innsbruck und 1 im Sprengel des LG Feldkirch).

Die Generalprokuratur sowie die meisten Staatsanwaltschaften (StA) erstatteten für ihre Sprengel Leermeldungen. Im Sprengel der StA  Korneuburg wurde 1 Staatsanwältin oder Staatsanwalt, im Sprengel der StA St. Pölten 1 Staatsanwältin oder Staatsanwalt, im Sprengel der StA Krems 3 Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte sowie 2 Beamtinnen bzw. Beamte und/oder Vertragsbedienstete, im Sprengel der StA Eisenstadt 1 Staatsanwältin oder Staatsanwalt, im Sprengel der StA Innsbruck 1 Beamtin bzw. Beamter und/oder Vertragsbedienstete sowie im Sprengel der StA Klagenfurt in einem Fall Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte sowie Beamte und Vertragsbedienstete bedroht.

Im Jahr 2012 wurden somit in insgesamt 84 Fällen Richterinnen, Richter, Staatsanwälte, Staatsanwältinnen oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizbehörden (nichtrichterliches Personal) bedroht.

Zu 2:

Die Gründe für Drohungen sind ebenso vielfältig wie ihr Inhalt. Meist war der Auslöser Unzufriedenheit mit einer gerichtlichen Entscheidung. Die meisten Drohenden waren


Betroffene von Sachwalterschaftsverfahren, Parteien eines Verfahrens mit familienrechtlichem Bezug oder Verpflichtete in Exekutionsverfahren.

Zu 3 und 5:

In 39 Fällen von Bedrohungen von Richterinnen bzw. Richtern wurde Strafanzeige erstattet (11 beim LG für Strafsachen Wien, 8 im Sprengel des LG für Zivilrechtssachen Wien, 1 im Sprengel des LG Wiener Neustadt, 3 im Sprengel des LG St. Pölten, 2 im Sprengel des LG Krems, 1 im Sprengel des LG Eisenstadt, 1 beim OLG Linz, 2 im Sprengel des LG Linz, 1 im Sprengel des LG Steyr, 1 im Sprengel des LG Wels, 1 im Sprengel des LG Salzburg, 2 beim LG für Strafsachen Graz, 1 im Sprengel des LG Leoben, 2 im Sprengel des LG Klagenfurt, 1 im Sprengel des LG Innsbruck, 1 im Sprengel des LG Feldkirch).

In 11 Fällen von Bedrohungen von Beamtinnen bzw. Beamten und/oder Vertragsbediensteten wurde Strafanzeige erstattet (1 im Sprengel des LG Wiener Neustadt, 1 im Sprengel des LG Eisenstadt, 2 im Sprengel der StA Krems,  1 im Sprengel des LG Wels, 1 im Sprengel des LG Salzburg, 2 im Sprengel des LG für Strafsachen Graz, 1 im Sprengel des LG Leoben, 1 im Sprengel des LG Klagenfurt, 1 im Sprengel der StA Innsbruck).

In 7 Fällen von Bedrohungen eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin wurde Strafanzeige erstattet (1 im Sprengel der StA Korneuburg, 1 im Sprengel der StA St. Pölten, 3 im Sprengel der StA Krems, 1 im Sprengel der StA Eisenstadt, 1 im Sprengel der StA Klagenfurt).

Aufgrund von Bedrohungen von Richterinnen bzw. Richtern, Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten oder sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörden kam es in 10 Fällen zu Verurteilungen (4 beim LG für Strafsachen Wien, 1 im Sprengel des LG für Zivilrechtssachen Wien, 1 im Sprengel des LG Eisenstadt, 1 im Sprengel der StA Krems, 1 beim LG für Strafsachen Graz, 1 im Sprengel des LG Leoben, 1 im Sprengel des LG Feldkirch), die übrigen Verfahren wurden eingestellt oder sind noch offen.

Zu 4:

Die meisten Gerichte, die Generalprokuratur, der Oberste Gerichtshof und die Oberstaatsanwaltschaften erstatteten Leermeldungen.

Im Sprengel des LG für Zivilrechtssachen Wien wurden 2 Richterinnen bzw. Richter und 1 nichtrichterliche/r Justizbedienstete oder -bediensteter tätlich angegriffen. Im Sprengel des LG Korneuburg und des LG Leoben wurde jeweils eine Richterin bzw. ein Richter tätlich angegriffen. Verletzungen wurden keine gemeldet.

Zu 6:

Strafanzeige wurde in 3 Fällen (2 im Sprengel des LG für Zivilrechtssachen Wien und 1 im Sprengel des LG Leoben) erstattet. Die jeweiligen Verfahren wurden eingestellt oder sind noch offen.

Zu 7:

Die meisten Gerichte und Staatsanwaltschaften erstatteten Leermeldungen.

In 2 Fällen wurde versucht, Beamtinnen bzw. Beamte oder Vertragsbedienstete zu bestechen (1 im Sprengel des LG für Zivilrechtssachen Wien, 1 im Sprengel des LG Korneuburg).

Zu 8:

Im Jahr 2012 wurden aufgrund von Bedrohungen oder Tätlichkeiten gegen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizbehörden 8 Personen in (Untersuchungs-) Haft genommen (1 im Sprengel des LG für Zivilrechtssachen Wien, 2 im Sprengel des LG Eisenstadt, 1 im Sprengel der StA Eisenstadt, 1 im Sprengel der StA Korneuburg, 1 beim LG für Strafsachen Graz, 2 im Sprengel des LG Leoben).

Zu 9:

Anzeige wegen versuchter Bestechung wurde in einem Fall im Sprengel des LG für Zivilrechtssachen Wien erstattet, das Verfahren wurde eingestellt.

Zu 10:

Das Justizressort hat im angesprochenen Kontext folgende Maßnahmen getroffen:

a) Dienstaufsicht

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) unternimmt im Rahmen der Dienstaufsicht und Revision alle Anstrengungen, um allfälligen Malversationen – wie insbesondere auch im Zusammenhang mit etwaigen Bestechungsversuchen – nachhaltig entgegenzuwirken.

Im Zusammenhang mit den Änderungen des Korruptionsstrafrechts hat das BMJ in einem an die nachgeordneten Dienstbehörden gerichteten Erlass vom 7. Juli 2009 die besondere Stellung der Justiz im Allgemeinen betont und die Bestimmungen über das Verbot der Geschenkannahme im Besonderen in Erinnerung gerufen. Auf diesen Erlass wurde in der Vorweihnachtszeit (zuletzt im Dezember 2011 und 2012) neuerlich im Intranet des BMJ aufmerksam gemacht.

Darüber hinaus hat das BMJ mit Erlass vom 20. Mai 2010 nochmalig das Verbot der Geschenkannahme für die nachgeordneten Dienststellen näher dargestellt.

b) Ausbildung und Personalentwicklung

Die Justiz wendet im Interesse einer Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung auch intern konsequent in allen Ausbildungsvorschriften und damit in der Personalentwicklung sowohl für richterliche wie auch nichtrichterliche Justizbedienstete gerade der Korruptionsprävention großes Augenmerk zu, ebenso in der berufsbegleitenden Fortbildung.

Insbesondere wird in praktisch allen ausbildungsbezogenen justizinternen Regelungen bereits


am Beginn der jeweiligen Dienstverhältnisse ein Ausbildungsschwerpunkt hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung (einschließlich des Integritätsmanagements und des ‚Code of Conduct’) gesetzt. Diese Schwerpunkte bestehen auch im Rahmen der dienstlichen Weiter­bildung.

Nach dem Personalentwicklungs- und Grundausbildungskonzept wurden in den letzten Jahren nahezu alle Grundausbildungen flächendeckend grundlegend erneuert und an die
aktuellen Bedürfnisse der Praxis und Mitarbeiter/innenentwicklung angepasst. Die laufende Optimierung der Aus- und Fortbildung zählt zu den wichtigsten Anliegen des Justizressorts.

 

-       Hinsichtlich der Richterinnen bzw. Richter und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte sei auf die regelmäßig aktualisierten (vgl. etwa den durch die Dienstrechts-Novelle 2011, BGBl. I Nr. 140, eingefügten § 9c RStDG über die Ausbildung im Finanzwesen) Bestimmungen der §§ 9 ff des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes und die hierzu ergangene Richteramtsanwärter/innen-Ausbildungsverordnung (RiAA-AusbVO), BGBl. II Nr. 279/2012, samt Einführungserlass vom 13. August 2012,
BMJ-Pr108.00/0009-Pr 6/2012, verwiesen. Die näheren Durchführungsregelungen zur Ausbildung im Finanzwesen sind in Vorbereitung und werden nach Abschluss der Abstimmungsgespräche mit den entsprechenden Unternehmen demnächst vorliegen.

-       Hinsichtlich der Rechtspfleger/innen ist auf detaillierten Bestimmungen der §§ 23 ff des Rechtspflegergesetzes zu verweisen.

-       Überdies ist vor rund zweieinhalb Jahren die Grundausbildung für den gehobenen Dienst in der Justizverwaltung im Rahmen eines modularen Lehrgangskonzeptes (v2-Curriculum) vollkommen neu gestaltet worden (Modulare Justizverwaltungs-grundausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 199/2010).

-       In den Jahren 2011 und 2012 wurde die Grundausbildung für Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte auf eine neue vertiefte und verbreiterte Basis gestellt (Verordnung BGBl. II Nr. 354/2011), verbunden mit besoldungsrechtlichen Verbesserungen durch die Einreihung der Arbeitsplatzbewertung für Bezirksanwälte/innen in die Entlohnungsgruppe v2.

-       Mit 1. Dezember 2012 wurde schließlich auch die gesamte Grundausbildung für den Kanzlei- und Gerichtsvollzieherinnen- bzw. -vollzieherbereich erneuert, wobei im Detail auf die Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Ausbildungsverordnung (KGAV), BGBl. II Nr. 374/2012, samt Anlagen verwiesen werden darf.

-       In gleicher Weise wurde nahezu der komplette Bereich der ebenso wichtigen Ausbildungen im Justizanstaltenbereich auf neue bedarfs- und praxisorientierte Grundlagen gestellt (siehe im Einzelnen z.B. für den Bereich der VGr E 1 die angeschlossene Verordnung BGBl. II Nr. 64/2007, für den Bereich E2b die Verordnung BGBl. II Nr. 12472006). Für die Verwendungsgruppe E2a wird eine Neuregelung vorbereitet; zur Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 129/2011 sowie für die Entlohnungsgruppen v4 und v3 die Verordnung BGBl. II Nr. 187/2009.

 

Bei all diesen Maßnahmen ist insbesondere darauf größter Wert gelegt worden, dass nicht nur Fragen der Korruptionsbekämpfung, sondern etwa auch Bereiche wie Kommunikation bzw. Abbau und Verhinderung von Kommunikationsstörungen, Mobbingprävention,


Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Antidiskriminierung, Gleichbehandlung udgl. ganz besonderen Stellenwert erhalten. Diese Änderungen sind bisher durchwegs sehr positiv aufgenommen worden. Die erneuerte Grundausbildung berücksichtigt aber auch in verstärktem Maße Bereiche wie Datenschutz und Datensicherheit sowie Amtsdelikte, selbstverständlich aber auch die immer wichtigeren und komplexeren IT-Applikationen der Justiz sowie Bürger-Service und kundenorientiertes Verhalten.

c) Dienst- und Disziplinarrecht

Mit der Dienstrechts-Novelle 2011, BGBl. I Nr. 140/2011, wurden im Dienst- und Disziplinarrecht der Richter und Staatsanwälte Modernisierungen und effizienzsteigernde Maßnahmen berücksichtigt (wie z.B. ein gestraffter und praxisbezogener Strafenkatalog, verkleinerte Senate, höhere Verfahrenstransparenz, Durchlässigkeit zwischen Disziplinar- und Dienstgerichtsverfahren).

d) Planstellen und Personal

Trotz der schwierigen Wirtschaftslage konnte im Laufe der letzten Jahre die Anzahl der Plan-stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) von zunächst 5 bzw. 7 (2009 bzw. 2010) im Jahr 2011 auf 21 erhöht werden. Im Jahr 2011 waren rund 15 Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte bei der WKStA im Einsatz, im Jahr 2012 waren es knapp 20. Im Rahmen des Personalplans 2013 wurde die Planstellenzahl nochmals angehoben, und zwar von 21 auf nunmehr 29. Die entsprechenden Besetzungsverfahren sind im Gange bzw. werden im Lauf des Jahres 2013 durchgeführt. Weitere Aufstockungen sind nach Maßgabe der Geschäftsanfallsentwicklung geplant.

Dazu kommt eine entsprechende fachliche Unterstützung durch Experten aus dem Wirtschafts- und Finanzbereich sowie weiters eine Unterstützung im infrastrukturellen Bereich durch die seit September 2011 eingerichtete moderne Team-Assistenz.

Zu 11:

Zum Stichtag 31. Dezember 2012 gab es an 20 Gerichten keine Sicherheitskontrollen; davon im OLG-Sprengel Graz an 3 Bezirksgerichten, im OLG-Sprengel Innsbruck an 17 Bezirksgerichten, nämlich:

OLG Graz

BG Fürstenfeld

BG Murau

BG Voitsberg

 


OLG Innsbruck

BG Hall i.T.

BG Imst

BG Kitzbühel

BG Kufstein

BG Landeck

BG Lienz

BG Rattenberg

BG Reutte

BG Schwaz

BG Silz

BG Telfs

BG Zell am Ziller

BG Feldkirch

BG Bezau

BG Bregenz

BG Dornbirn

BG Montafon

 

Zu 12:

Personenkontrollen werden in den Gerichten wie folgt eingesetzt:

Sprengel des OLG Graz

 

 

Gericht

Kontrolltage

Dauer (Uhrzeit von - bis)

OLG/LGZ/OStA Graz

Montag bis Freitag

7.00 Uhr bis 18.15 Uhr

LGS/StA Graz

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Bad Radkersburg

Montag, Dienstag und Mittwoch

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Deutschlandsberg

Dienstag sowie
Mittwoch sowie Donnerstag sowie Freitag

8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr

BG Feldbach

Montag bis Mittwoch sowie Freitag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Frohnleiten

Montag, Dienstag und Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Gleisdorf

Montag bis Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Graz-Ost

Montag bis Freitag

7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Graz-West

Montag bis Freitag

7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Hartberg

Montag bis Freitag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Leibnitz

Montag, Mittwoch und Freitag sowie Dienstag und Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Stainz

Montag und Donnerstag sowie Dienstag

8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Weiz

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

LG/BG/StA Leoben

Montag bis Donnerstag sowie Freitag

7.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Bruck/Mur

Montag, Mittwoch und Donnerstag sowie Dienstag

7.30 bis 15.30 Uhr sowie
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Irdning

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Judenburg

Montag sowie        Dienstag und Donnerstag

7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr

BG Knittelfeld

Montag, Dienstag und Mittwoch

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Leibnitz

Montag, Mittwoch  und Freitag sowie Dienstag und Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie
8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Liezen

Montag bis Donnerstag

7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Mürzzuschlag

Dienstag sowie      Mittwoch und Donnerstag

7.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Schladming

Montag bis  Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

LG Klagenfurt/ StA Klagenfurt

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Bleiburg

Dienstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Eisenkappel

Dienstag sowie
Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
9.00 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Feldkirchen

Montag und Freitag sowie Dienstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Ferlach

Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Hermagor

Dienstag und Donnerstag sowie Freitag

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr

BG Klagenfurt

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Spittal/Drau

Donnerstag sowie Freitag

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG St. Veit/Glan

Montag und Donnerstag sowie Dienstag und Mittwoch

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie
8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

BG Villach

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Völkermarkt

Montag bis Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Wolfsberg

Montag, Dienstag und Donnerstag sowie Mittwoch und Freitag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

 

 

 

Sprengel des OLG Innsbruck

 

 

Gericht

Kontrolltage

Dauer (Uhrzeit von - bis)

OLG Innsbruck

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 18.00 Uhr

LG Innsbruck

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 18.00 Uhr

OStA Innsbruck

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 18.00 Uhr

StA Innsbruck

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 18.00 Uhr

LG Feldkirch

Montag bis Freitag

8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

StA Feldkirch

Montag bis Freitag

8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

BG Bludenz

Montag bis Freitag

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Innsbruck

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

 

 

 

Sprengel des OLG Linz

 

 

Gericht

Kontrolltage

Dauer (Uhrzeit von - bis)

OLG/OStA Linz

Montag bis Donnerstag sowie Freitag

6.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie 6.30 Uhr bis 12.30 Uhr

LG/BG/StA Linz

Montag bis Freitag

7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

BG Freistadt

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Leonfelden

Dienstag sowie
Mittwoch

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Urfahr-Umgebung

Montag bis Donnerstag sowie Freitag

8.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

BG Mauthausen

Dienstag sowie Mittwoch und Donnerstag

7.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Perg

Montag und Dienstag
sowie Mittwoch und Donnerstag

7.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Pregarten

Montag sowie Dienstag bis Donnerstag

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Rohrbach

Montag und Dienstag
sowie Mittwoch und Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Traun

Montag bis Donnerstag sowie Freitag

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

LG/BG/StA Ried i.I.

Montag bis Freitag ausgenommen Dienstag

7.15 Uhr bis 16.00 Uhr sowie  6.45 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Braunau

Montag bis Mittwoch sowie Donnerstag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Mattighofen

Dienstag bis Donnerstag sowie Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

BG Schärding

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

LG/StA Wels

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Wels

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Bad Ischl

Dienstag bis Donnerstag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Eferding

Montag, Dienstag und Donnerstag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Frankenmarkt

Montag sowie Dienstag sowie Mittwoch

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Gmunden

Montag bis Donnerstag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Grieskirchen

Dienstag bis Donnerstag

8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

BG Lambach

Dienstag sowie Mittwoch sowie Donnerstag

8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Mondsee

Dienstag  sowie
Mittwoch und Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

BG Peuerbach

Dienstag bis Donnerstag

8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Vöcklabruck

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

LG/BG/StA Steyr

Montag bis Freitag

6.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Enns

Dienstag bis Donnerstag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Kirchdorf a.d.Kr.

Montag und Dienstag
sowie Mittwoch und Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

BG Weyer

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Windischgarsten

Dienstag und Mittwoch

8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

LG/StA Salzburg

Montag bis Freitag

7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

LG/ASG Salzburg

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Salzburg

Montag bis Freitag

7.00 Uhr bis 16.30 Uhr

BG Hallein

Montag bis Freitag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Neumarkt

Montag sowie Dienstag sowie Mittwoch sowie Donnerstag

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

BG Thalgau

Montag sowie
Dienstag sowie Mittwoch sowie Donnerstag

8.15 Uhr bis 15.00 Uhr sowie 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 8.15 Uhr bis 14.30 Uhr sowie 8.15 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Oberndorf

Montag und Mittwoch
sowie Dienstag

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Saalfelden

Montag sowie
Dienstag sowie
Mittwoch

8.15 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr

BG St.Johann/Pg.

Montag, Mittwoch und Donnerstag sowie Dienstag

8.15 Uhr bis 15.30 Uhr sowie
8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

BG Tamsweg

Dienstag sowie
Mittwoch und Donnerstag

8.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr

BG Zell am See

Montag sowie
Dienstag sowie
Mittwoch sowie
Donnerstag

8.45 Uhr bis 15.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie 8.45 Uhr bis 17.00 Uhr sowie 8.45 Uhr bis 12.00 Uhr

 

 

 

Sprengel des OLG Wien

 

 

Gericht

Kontrolltage

Dauer (Uhrzeit von - bis)

OLG Wien/LG ZRS Wien (Justizpalast)

MO-FR

7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

ASG Wien

MO-DO sowie
FR

7.30 Uhr bis 16.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

LG für Strafsachen Wien

MO-FR

7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

BG Döbling

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Donaustadt

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Favoriten

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Floridsdorf

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Fünfhaus

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Hernals

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Hietzing

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Innere Stadt (JWM)

MO-FR

7.00 Uhr bis 18.00 Uhr

BG Josefstadt

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Meidling

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Leopoldstadt

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Liesing

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

LG Korneuburg

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Bruck/Leitha

MO, DI, DO sowie
MI

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Gänserndorf

MO, DI, MI sowie              DO

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Hollabrunn

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Klosterneuburg

MO, DO sowie DI

sowie
MI, FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Korneuburg

MO, MI, DO sowie
DI

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

BG Laa/Thaya

MO, DO sowie DI

sowie
MI, FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Mistelbach

MO, MI sowie
DI, DO, FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Schwechat

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Stockerau

MO, DI, MI

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Zistersdorf

DI sowie
MI, FR sowie
DO

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr

LG/BG Krems/D.

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Gmünd

DI, DO  sowie
MO, MI, FR

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Horn

MO, DI, MI sowie
DO, FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

BG Waidhofen/Thaya

MO, MI, FR sowie
DI, DO

7.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Zwettl

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

LG/BG St. Pölten

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Amstetten

MO, DO, FR sowie
DI

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Haag

DI, MI sowie
MO, DO, FR

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Lilienfeld

MI-FR sowie
DI

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

BG Melk

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Neulengbach

MO, DO sowie
DI, MI sowie
FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Purkersdorf

MO sowie
DI sowie
MI, DO sowie
FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

BG Scheibbs

MO-MI sowie
DO

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Tulln

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Waidhofen/Ybbs

MI, DO sowie
MO, DI, FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Ybbs

MI-FR sowie
DI

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

LG Wr. Neustadt

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Baden

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Ebreichsdorf

MO, MI, DO sowie
DI sowie
FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Gloggnitz

MO, DI sowie
MI, DO sowie
FR

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Mödling

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Neunkirchen

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Wr. Neustadt

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

LG Eisenstadt

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Eisenstadt

MO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

BG Güssing

MO-MI sowie
DO-FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr  sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Neusiedl am See

MO, MI, DO sowie
DI sowie
FR

7.30 Uhr  bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Oberpullendorf

DI, MI sowie
MO, DO, FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie  7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

BG Mattersburg

DI, MI sowie
MO, DO, FR

7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

BG Oberwart

MO-MI, DO sowie
FR

8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

BG Jennersdorf

MO, MI sowie
DI sowie
DO, FR

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr

 

Zu 13:

Die Organisation der Personenkontrollen richtet sich nach der Allgemeinen Richtlinie für Sicherheitsstandards in Gerichtsgebäuden und den §§ 3ff GOG. Ich verweise dazu auf meine Beantwortung der gleichlautenden Voranfrage zur Zahl 10301/J-NR/2012 vom 16. März 2012.

Insgesamt wurde – soweit Aufzeichnungen vorhanden sind – 57 Personen der Zutritt verwehrt (43 Personen im Sprengel des OLG Wien, 4 Personen im Sprengel des OLG Linz, 6
Personen im Sprengel des OLG Graz, 4 Personen im Sprengel des OLG Innsbruck).

Zu 14:

Eine detaillierte Aufstellung über abgenommene Gegenstände liegt nicht vor. Soweit Aufzeichnungen zur Verfügung stehen, wurden sie ausgewertet. Die nachstehenden Tabellen können somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Gesamtauswertung                        

Schusswaffen                             533

Hieb- und Stichwaffen            51.686

Sonstiges                             119.681

Summe                                171.900

    

Auswertung nach OLG-Sprengel             

OLG Graz                                         

Schusswaffen                               10

Hieb- und Stichwaffen              6.672

Sonstiges                                 7.315

Summe                                  13.997

    

OLG Innsbruck   

Schusswaffen                               57

Hieb- und Stichwaffen              7.439

Sonstiges                               10.126

Summe                                  17.622

    

OLG Linz             

Schusswaffen                               29

Hieb- und Stichwaffen              9.240

Sonstiges                               23.772

Summe                                  33.041

    

OLG Wien           

Schusswaffen                            437

Hieb- und Stichwaffen           28.335

Sonstiges                               78.468

Summe                                107.240


Zu 15:

Ich verweise auf meine Beantwortung der gleichlautenden Voranfrage zur Zahl 10301/J-NR/2012 vom 16. März 2012.

Zu 16:

Ich verweise auf meine Beantwortung der gleichlautenden Voranfrage zur Zahl 10301/J-NR/2012 vom 16. März 2012.

 

Wien,        . März 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl