13508/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0027-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13806/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordneter haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Väterkarenz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2010 haben 14 Bedienstete (alle von nachgeordneten Dienststellen) eine Väterkarenz angetreten.

Im Jahr 2011 haben 59 Bedienstete eine Väterkarenz angetreten, davon 6 Bedienstete der Zentralstelle und 53 Bedienstete der nachgeordneten Dienststellen.

Im Jahr 2012 haben 63 Bedienstete eine Väterkarenz angetreten, davon 4 Bedienstete der Zentralstelle und 59 Bedienstete der nachgeordneten Dienststellen.

Im Jahr 2013 haben bislang 4 Bedienstete (alle von nachgeordneten Dienststellen) eine Väterkarenz angetreten.

Eine Väterkarenz dauert im Durchschnitt 80 Kalendertage.


Zu 2:

Die allfällige Nichtgewährung einer Väterkarenz ist nicht automationsunterstützt auswertbar; eine Erhebung würde eine Einsichtnahme und Auswertung aller Personalakten im Ressort erfordern. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer solchen Auswertung im Hinblick auf den damit verbundenen, unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand Abstand nehmen muss.

Wien,        . März 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl