13516/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0035-Pr 1/2013 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13870/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verdacht des Amtsmissbrauches durch Staatsanwalt Dr. T. M. in der Causa Kampusch“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 14:
Im Ermittlungsverfahren AZ 502 St 64/08f der Staatsanwaltschaft Wien fanden am 13. November 2009 Vernehmungen der N. K. und des E. H. statt.
LStA Dr. T. M. leitete die – später von den weiteren teilnehmenden Ermittlungsorganen fortgesetzte – Vernehmung der N. K. zunächst selbst und nahm dann einen bereits zugesagt gewesenen Interviewtermin für die ORF-Sendung „Thema“ wahr. Im Anschluss daran beteiligte er sich an der von Oberst F. K. geleiteten Vernehmung des E. H.
Bei der der Anfrage zugrundeliegenden, gegen LStA Dr. T. M. gerichteten Verdächtigung handelt es sich um Mutmaßungen und Spekulationen, für deren Stichhaltigkeit keinerlei Anhaltspunkte vorhanden sind. Im Übrigen verweise ich auf die derzeit stattfindende Evaluierung der Ermittlungsarbeiten im Fall N. K..
Wien, . März 2013
Dr. Beatrix Karl