13520/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
28. Jänner 2013 unter der ZI. 13664/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Hinsichtlich der Informationen für die Jahre 2009 bis 2011 verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfragen ZI. 3846/J-NR/2009 vom 1. Februar 2010 und ZI. 12474/J-NR/2012 vom 6. September 2012. Hinsichtlich der Informationen für das Jahr 2012 bis zum Tag der Anfrage verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zahl 13906/J-NR/2013 vom 4. Februar 2013.
Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Beraterinnen und Berater zu einem bestimmten Thema heranzuziehen: Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes ExpertInnenwissen im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen.
Zudem kann es unter Umständen sinnvoll sein, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines/einer Betroffenen zu beleuchten.
Die Beauftragung erfolgte durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Organisationseinheit des BMeiA. Die Vergaben erfolgten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Die budgetäre Bedeckung war unter den finanzgesetzlichen Ansätzen der jeweiligen Bundesfinanzgesetze gegeben.
Zum Verhältnis von parlamentarischen Anfragen zu Handlungen von Unternehmensorganen ausgegliederter selbständiger juristischer Personen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage ZI. 12472/J-NR/2012 vom 7. September 2012 durch den Herrn Bundeskanzler.