13525/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl,
Kolleginnen und Kollegen haben am
30. Jänner 2013 unter der ZI. 13749/J-NR/2013 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Versicherungsgeschäfte des
Ressorts“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1,2, 4 und 5:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) hat derzeit mit der UNIQA Versicherung und der Wiener Städtischen Versicherung Versicherungsverträge abgeschlossen.
Die Versicherungen beziehen
sich auf
Personenversicherungen, Gruppenversicherungen für Brandschutzbeauftragte und
kollektive
Krankenversicherungen sowie Versicherungen gegen Schäden aus Unfällen
und Terroranschlägen für entsandte Bedienstete im Ausland, deren Ehegattinnen,
eingetragene PartnerInnen und Kinder an den ausländischen Dienstorten.
Weiters bestehen KFZ-Versicherungen für Dienstwägen.
a) Personenversicherung
(Krankenversicherung, Unfall- und Terroranschläge-
Versicherung):
|
Versicherung |
Laufzeit |
Sparte |
|
UNIQA |
seit 1967 |
Personenversicherung/kollektive Krankenversicherung für entsandte Bedienstete und Angehörige |
|
UNIQA |
seit 2003 |
Personenversicherung/kollektive Unfall- und Terroranschläge-Versicherung
für entsandte |
|
Wiener Städtische |
seit 2000 |
Personenversicherung/kollektive Unfallversicherung |
b) Gruppenversicherungen für Brandschutzbeauftragte (Rechtsschutz und Haftpflicht):
Im Anfragezeitraum besteht
eine Gruppenversicherung für Brandschutzbeauftragte mit
der Wiener Städtischen Versicherung AG.
c) KFZ Versicherungen: Insgesamt werden im Bereich der Zentralstelle im Anfragezeitraum sechs Dienstkraftfahrzeuge betrieben, die bei der UNIQA AG versichert sind.
Zu Frage 3:
Nein, die Verträge wurden direkt mit den Versicherungsunternehmen abgeschlossen.
Zu Frage 6:
Die
Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung
zuständigen Stelle
des BMeiA.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Vergabe erfolgte stets auf Grundlage des Bundesvergabegesetzes.
Zu Frage 9:
Keine.
Zu den Fragen 10, 11 und 12:
Die von Ihnen genannte „Versicherungswirtschaft“ ist kein Gegenstand der Vollziehung des BMeiA.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Nein.
Zu den Fragen 16 und 17:
Keine.