13525/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. Jänner 2013 unter der ZI. 13749/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Versicherungsgeschäfte des Ressorts“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1,2, 4 und 5:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) hat derzeit mit der UNIQA Versicherung und der Wiener Städtischen Versicherung Versicherungsverträge abgeschlossen.

Die Versicherungen beziehen sich auf Personenversicherungen, Gruppenversicherungen für Brandschutzbeauftragte und kollektive Krankenversicherungen sowie Versicherungen gegen Schäden aus Unfällen und Terroranschlägen für entsandte Bedienstete im Ausland, deren Ehegattinnen, eingetragene PartnerInnen und Kinder an den ausländischen Dienstorten.
Weiters bestehen KFZ-Versicherungen für Dienstwägen.


a)  Personenversicherung (Krankenversicherung, Unfall- und Terroranschläge-
Versicherung):

 

 Versicherung

 Laufzeit

 Sparte

 UNIQA

 seit 1967

 Personenversicherung/kollektive Krankenversicherung für   entsandte Bedienstete und Angehörige

 UNIQA

 seit 2003

 Personenversicherung/kollektive Unfall- und Terroranschläge-Versicherung für entsandte
Bedienstete und Angehörige sowie für Auslandspraktikanten/Innen

 Wiener

 Städtische

 seit 2000

 Personenversicherung/kollektive Unfallversicherung
für spl./Bedienstete und Hauspersonal

 

b)  Gruppenversicherungen für Brandschutzbeauftragte (Rechtsschutz und Haftpflicht):

Im Anfragezeitraum besteht eine Gruppenversicherung für Brandschutzbeauftragte mit
der Wiener Städtischen Versicherung AG.

c)  KFZ Versicherungen: Insgesamt werden im Bereich der Zentralstelle im Anfragezeitraum sechs Dienstkraftfahrzeuge betrieben, die bei der UNIQA AG versichert sind.

Zu Frage 3:

Nein, die Verträge wurden direkt mit den Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

 

 

 

Zu Frage 6:

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stelle
des BMeiA.

 

 

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Vergabe erfolgte stets auf Grundlage des Bundesvergabegesetzes.

 


Zu Frage 9:

Keine.

 

 

 

Zu den Fragen 10, 11 und 12:

Die von Ihnen genannte „Versicherungswirtschaft“ ist kein Gegenstand der Vollziehung des BMeiA.

 

 

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Nein.

 

 

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Keine.