13527/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Jänner 2013 unter der ZI. 13794/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Neubesetzung der ADA Geschäftsführung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
In Übereinstimmung mit § 11 des EZA-Gesetzes 2003 wurde die Geschäftsführung der Austrian Development Agency (ADA) am 24. November 2012 öffentlich ausgeschrieben. Der § 11 leg. cit. bestimmt, dass die Geschäftsführung der ADA nach öffentlicher Ausschreibung vom Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten für höchstens vier Jahre nach den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes zu bestellen ist. Die Ausschreibung erfolgte in STANDARD, PRESSE und WIENER ZEITUNG. Den
Bewerbungen waren laut Ausschreibungstext ein Lebenslauf der Bewerberin oder des Bewerbers sowie ein Führungskonzept anzuschließen.
Für die Stelle eines Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin haben sich eine Frau und acht Männer beworben. Von den fristgerecht übermittelten Bewerbungen waren die Bewerbungsunterlagen von fünf BewerberInnen nicht vollständig im Sinne der Ausschreibung. Eine Bewerbung langte nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein. Die drei Bewerber, die fristgerecht vollständige Bewerbungsunterlagen übermittelt hatten, wurden schriftlich zu einem Hearing vor einer Besetzungs-Kommission eingeladen.
Die Besetzungs-Kommission setzte sich aus dem Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) als Vorsitzendem, zwei Sektionsleitern und einer Abteilungsleiterin im BMeiA zusammen. Die Besetzungs-Kommission qualifizierte die Bewerber unter Berücksichtigung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und der Präsentationen in den Hearings nach der jeweiligen fachlichen Vorbildung und Kenntnisse, der beruflichen Vorerfahrung, der Fähigkeit zur Menschenführung, der persönlichen Qualifikation, der organisatorischen Fähigkeiten und der bisher erbrachten Leistungen im Lichte der Anforderungen der jeweiligen Leitungsfunktion. Entsprechend berücksichtigt wurden dabei auch die internationalen Erfahrungen.
In einem nach ausführlicher Beratung einstimmig beschlossenen Gutachten der Besetzungs- Kommission wurde in der Folge Dr. Martin S. Ledolter, LL.M. für die Funktion des Geschäftsführers der ADA vorgeschlagen.
Zu den Fragen 8 bis 10:
In seinen bisherigen beruflichen Funktionen mit nationalem wie internationalem Bezug hatte Dr. Martin Ledolter LL.M. wiederholt die Möglichkeit zur aktiven und qualifizierten Auseinandersetzung mit Entwicklungspolitik als integralem Bestandteil der österreichischen Außenpolitik, etwa im Bereich der Demokratieentwicklung in den Ländern Zentral- und Osteuropas oder seit Mai 2011 als Berater in entwicklungspolitischen sowie sozial- und gesundheitspolitischen Angelegenheiten in meinem Kabinett. Neben präziser Kenntnis der Abläufe in der österreichischen Bundesverwaltung verfügt er somit über Erfahrung im Bereich der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit Österreichs. Er verfügt über nachgewiesene Praxis in mehrjähriger leitender Funktion und hat durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei praktische Erfahrungen in internationalen Verhandlungen erworben. Dr. Ledolter LL.M. legte mit der Bewerbung ein sehr aussagekräftiges Führungskonzept für die nächsten Jahre vor und dokumentierte eine realistische Einschätzung der Möglichkeiten und umsetzbarer Weiterentwicklungen in der
ADA. Dr. Martin Ledolter LL.M. entspricht hervorragend den in der Ausschreibung angeführten Anforderungen hinsichtlich der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten und ging aus dem Auswahlverfahren als bestgeeigneter Kandidat für die ausgeschriebene
Funktion hervor. Er wurde von mir daher am 22. Jänner 2013 als neuer Geschäftsführer der ADA bestellt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Beschäftigung von Leiharbeitskräften im BMeiA basiert auf Leiharbeitsverträgen, die anhand eines Standard-Vertragsmusters des Bundesministeriums für Finanzen erstellt werden. Dieses Vertragsmuster war der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage ZI. 2797/J- NR/2005 vom 30. März 2005 durch meine Amtsvorgängerin angeschlossen.
Die vorangegangenen Arbeitsverhältnisse der Leiharbeitnehmerlnnen sind nicht Gegenstand der Vollziehung des BMeiA.