1353/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am        Mai 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0051-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1291/J vom 12. März 2009 der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

Zunächst halte ich fest, dass mir das genannte Werbeinserat bisher nicht bekannt war.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich die vorliegende Anfrage überwiegend auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG beziehungsweise der Österreichischen Post AG als einer zu 51 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen damit überwiegend Entscheidungen von Unternehmensorganen der Österreichischen Post AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Die österreichische Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen für die heimische Wirtschaft laufend verbessert und umfassende und nachhaltige Maßnahmen beschlossen. Diese Maßnahmen sind zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes, zur Sicherung der Spareinlagen und zur Stärkung von Wirtschaft und Beschäftigung gesetzt worden.

 

Zu der von Ihnen angesprochenen Frage nach einer möglichen Verwendung von Mitteln aus dem Bankenpaket für die Post ist festzuhalten, dass der Anwendungsbereich gemäß § 1 IBSG, FinStaG und FinStaG-VO vorsieht, dass Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen Rekapitalisierungsmaßnahmen und Haftungsübernahmen in Anspruch nehmen können.

 

Als nächster wichtiger Schritt sollen EUR 10 Mrd. aus den Mitteln nach IBSG und FinStaG für Haftungen zu Gunsten von Krediten an die heimischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. So soll sichergestellt werden, dass kraftvoll geholfen, aber mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch maßvoll gehaushaltet wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen