13532/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . März 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz und KollegInnen haben am 28. Jänner 2013 unter der Nr. 13673/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4, 6 und 8:
Ø Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Agenturen etc.) wurden Sie, Ihr Ministerbüro, ein allfälliger Amtsvorgänger/eine allfällige Amtsvorgängerin, bzw. Ihr Ressort und allfällig nachgeordnete Dienststellen seit dem 1.1.2009 (aufgegliedert nach dem jeweiligen Jahr) bis zum Einlangen dieser Anfrage beraten, welche Expertisen gaben Sie in Auftrag bzw. welche einschlägigen Dienstleistungsverträge gaben Sie in dem genannten Zeitraum in Auftrag?
Ø Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die unter Frage 1 genannten Beratungsleistungen und allfälliger in Auftrag gegebener Expertisen und Dienstleistungsverträge?
Ø Wie hoch waren die für Ihr Ressort zu tragenden Kosten für die unter Frage 1 genannten Beratungen, Expertisen und Dienstleistungen (exakte Aufgliederung)?
Ø Welchen exakten Inhalt hatten diese unter Frage 1 genannten Beratungen und Expertisen bzw. zu welchen Schlussfolgerungen und Empfehlungen kamen diese?
Ich darf auf meine Beantwortungen der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 3855/J-NR/2009, Nr. 11505/J-NR/2012 sowie 12482/J-NR/2012 verweisen.
Eine genaue Auflistung der Beratungsleistungen für das Jahr 2012 ist meiner Anfragebeantwortung als Beilage angeschlossen.
Zu den Fragen 2 und 5:
Ø Aus welchem Grund wurden in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum externe Berater hinzugezogen, wurden Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge in Auftrag gegeben?
Ø Gab es in Ihrem Ressort und allfällig nachgeordneten Dienststellen keine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieselbe Beratungsleistung bzw. Expertise erbringen konnten, wie die in der Frage 1 genannten und beauftragten Berater, „Experten“ und „Dienstleister“? Wenn nein, warum nicht?
Da für ganz spezifische Themen bzw. Problemstellungen in meinem Ressort die erforderlichen Expert/innen nicht verfügbar waren, war es notwendig, externe BeraterInnen - die sich auf dieses Thema spezialisiert haben – heranzuziehen.
Es erscheint mir auch sinnvoll, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht externes Fachwissen zu berücksichtigen, da die Entscheidungsbasis dadurch beträchtlich verbreitert bzw. bereichert werden kann.
Zu Frage 3:
Ø Wer exakt gab den Auftrag für allfällige unter Frage 1 genannten externen Beratungen, Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge?
Die Aufträge wurden von der nach der Geschäftseinteilung jeweils zuständigen Stelle meines Ressorts erteilt.
Zu Frage 7:
Ø Erfolgten Ausschreibungen für die von Ihrem Ressort seit 1.1.2009 bis zum Einlangen der Anfrage in Auftrag gegebenen Beratungsleistungen und Expertisen? Wenn nein, warum nicht?
Bei den Vergaben wurden die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 eingehalten.
Zu Frage 9:
Ø Mit welcher exakten budgetären Bedeckung wurden die in der Frage 1 genannten Beauftragungen jeweils abgerechnet?
Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen des Bundesfinanzgesetzes gegeben.
Zu Frage 10:
Ø Planen Sie, Ihr Ressort sowie allfällige nachgeordnete Dienststellen zukünftig die Beauftragung von externen Beratern und Experten? Wenn ja, wann, wofür, welche und mit welchen zu erwartenden Kosten?
Je nach Bedarf, wird die bisherige Beauftragungspraxis fortgesetzt.
Zu Frage 11:
Ø Welchen Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern wurden seit 1.1.2009 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort am Stamm-, Grund -oder Eigenkapital beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht bzw. beeinflusst wird, Aufträge erteilt und welche Kosten zogen diese Berateraufträge nach sich?
Bei diesen Fragen handelt es sich ausschließlich um solche des operativen Geschäftes der Unternehmen. Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden. Dementsprechend kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Beilagen
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BEILAGE |
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AuftragnehmerIn 2012 |
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Betrag |
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ACTS Communications GmbH |
Technologiegespräche Alpbach 2012; Pre-Event in Wien; Konzepterstellung Veranstaltung "Wege zum Markt" (Arbeitstitel), |
€ 1.920,00 |
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bettertogether GmbH |
Kommunikationsberatung zur Einführung des FFG-Programms „Wege zum Markt“ |
€ 9.648,00 |
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ACTS Communications GmbH |
Veranstaltungskonzeption und –organisation; Technologiegespräche Alpbach 2012; Konzepterstellung Talente Cocktail Alpbach 2012 (Arbeitstitel) |
€ 3.600,00 |
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Wissenschaftlicher Beirat KIRAS, Aufwandsentschädigung für Beiratsmitglieder für die Periode 2012-2013 |
Strategische Beratung - begleitend zum nationalen Sicherheitsforschungsprogramm |
€ 8.640,00 |
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Austrian Institute of Technology (AIT) |
Unterstützung der BMVIT-Strategie zu innovationsfördernder öffentlicher Beschaffung |
€ 87.899,90 |
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TronnCom Büro für Kommunikation |
FEMtech Expertinnendatenbank - Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Nutzung duch die BenutzerInnengruppe FTI-Community und Medien |
€ 3.600,00 |
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ÖGUT / Susanne Supper |
IÖB-Tool Gebäude und erneuerbare Energietechnologien |
€ 10.000,00 |
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Wallner und Schauer / Kurt Schauer |
Begleitung Arbeitsgruppe 2 zur FTI-Strategie |
€ 11.820,00 |
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AIT/ÖPFZ Arsenal GmbH |
JPI Urban Europe – Vorbereitung transnationaler Ausschreibungen |
Rechnung offen |
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Österreichische Energieagentur |
Materials Roadmap Österreich 2020– Elemente für die Diskussion für Technologieplattformen, F&E Programme und Entscheidungsträger in der FTI-Politik |
€ 45.000,00 |
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New Energy Capital Invest |
Einbringen des Programms Smart Energy Demo - Fit4SET in die europäische Smart Cities Stakeholder Plattform |
€ 9.120,00 |
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Benedikter Roland Prof.Dr.Dr.Dr. |
Zukunft der Mobilität: Vor welchen Herausforderungen stehen wir? |
€ 5.324,70 |
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Dr. Christine Zach |
Nutzergerechte Mobilitätsinformationen. Neue Barrieren durch neue IKT? |
€ 9.000,00 |
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AIT - Austrian Institute of Technology |
Unterstützung bei der Programmentwickling Mobilität 2020 |
€ 68.580,00 |
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Innovendo |
Aufbau AAL-Plattform Austria |
€ 41.568,00 |
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Verein WIMEN |
Erstellung eines Positionspapiers "Reflexionen zum Ist-Stand in der Mobilitätsforschung und Ausblick zur Zukunftsmobilität aus der Genderperspektive |
€ 12.000,00 |
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ZTL Schulungs- & Beratungs-GmbH |
Ausschreibungswettbewerb im europäischen Schienenpersonenverkehr - Was kann Österreich aus den Erfahrungen von Ausschreibungen in Europa lernen? |
€ 57.500,00 |
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MEDIA CONSULT Wien Berlin |
Schulungen und Beratungen zu den Themen des bmvit |
€ 57.840,00 |
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Mag. Krammer Karl |
Strategie und Kommunikation bei Infrastruktur-Fragen |
€ 960,00 |
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Mc Media consult gmbh |
Kommunikation Infrastruktur |
€ 5.400,00 |
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IB Wirtschaftsprüfung GmbH vormals Hübner & Hübner |
Beratung gem. § 17 a Abs. 7 Bundeshaushaltsgesetz |
€ 2.331,51 |
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Malik Management Zentrum St. Gallen |
Unterstützung der wirkungsorientierten Verwaltung |
€ 26.400,00 |