13538/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0039-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 28. März 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13812/J-NR/2013 betreffend Väterkarenz, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2010 befanden sich drei Bedienstete in Väterkarenz, davon einer in der Zentralleitung und zwei in den nachgeordneten Dienststellen. Die Gesamtdauer betrug 520 Kalendertage.
Im Jahr 2011 befanden sich drei Bedienstete in Väterkarenz, davon zwei in der Zentralleitung und einer in den nachgeordneten Dienststellen. Die Gesamtdauer betrug 159 Kalendertage.
Im Jahr 2012 befanden sich vier Bedienstete in Väterkarenz, davon einer in der Zentralleitung und drei in den nachgeordneten Dienststellen. Die Gesamtdauer betrug 192 Kalendertage.
Zu Frage 2:
In allen beantragten Fällen wurde eine Väterkarenz gewährt.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.