13539/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF 10.000/0040-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 28. März 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13825J-NR/2013 betreffend Bildungskarenz, die die Abgeordneten Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Karenzen, die von Bediensteten mit der Absicht in Anspruch
genommen werden, eine
persönliche Fort- und Weiterbildung durchzuführen (sogenannte
Bildungskarenzen), werden nicht gesondert statistisch erfasst. Um die
gegenständliche Anfrage für den angefragten
Zeitraum beantworten zu können, bedürfte es einer
Einzelfallauswertung in Form einer Durchsicht aller Personalakten der
Bediensteten, die im angefragten Zeitraum eine sonstige Karenz im Sinne des BDG
bzw. VBG angetreten haben. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass ich
von der Beantwortung dieser Anfrage aufgrund des damit verbundenen unvertretbar
hohen Verwaltungsaufwandes Abstand nehmen muss.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.