13541/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0059-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13666/J vom 28. Jänner 2013 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.,4., 6. und 8.:
Zu den in den Jahren 2009, 2010 und 2011 abgeschlossenen Beratungsverträgen wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 3848/J vom 2. Dezember 2009 sowie Nr. 12476/J vom 9. Juli 2012 verwiesen.
Seit 1.1.2012 bis einschließlich 28. Jänner 2013 wurden nachstehende Beratungsleistungen beauftragt:
|
Unternehmen |
Gegenstand |
Kosten |
|
o.Univ.-Prof. Bernd-Christian Funk |
Juristische Beratung und Begleitung in Zusammenhang mit der Lösung von rechtlichen, insbesondere verfassungs- und universitätsrechtlichen Fragen, welche mit dem neuen Modell zur Finanzierung der Universitäten, durch eine Novellierung des Universitäts-Gesetzes 2002 oder durch ein eigenes Strukturfonds-Gesetz, in Zusammenhang stehen |
€ 5.400,-- |
|
Austria Wirtschaftsservice GmbH |
Haushaltsrechtsreform; Mitwirkung bei der Umsetzung der Haushaltsrechtsreform: insbesondere Mitwirkung an der Erstellung von Unterlagen im Rahmen des Projektes Haushaltsrechtsreform (HHRR) |
€ 179.495,52 |
|
Österreichischer Zivil-Invaliden-verband Verein |
Barrierefreiheit Finanzzentrum Wien Mitte |
€ 3.300,-- |
|
Statistik Austria |
Durchführung einer Beamtenpensionsprognose bis 2060 |
€ 10.500,-- |
|
Purtscher Relations GmbH |
strategische Positionierung der Finanzverwaltung, insbesondere Positionierung und Einbindung der Finanzpolizei sowie Finanzzentrum Wien Mitte |
€ 28.800,-- |
|
Milestones in Public Relations PRA |
internationale Medienbeobachtung mit Fokus auf Finanz-, Euro- und Bankenkrise sowie Beratungen und Empfehlungen zu Entwicklungen auf Finanz- und Kapitalmärkten, Vorbereitung auf Medienanfragen |
€ 71.850,-- |
Zu 2. und 5.:
Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes Expertenwissen im Bundesministerium für Finanzen nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines Beraters.
Zu 3.:
Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Stelle des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 7:
Die Vergaben erfolgten immer entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes in der geltenden Fassung.
Zu 9:
Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen der jeweiligen Bundesfinanzgesetze gegeben.
Zu 10:
Die bisherige Beauftragungspraxis wird nach Bedarf fortgesetzt.
Zu 11:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen