13552/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0113-I/1/b/2013

Wien, am          . März 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am                               30. Jänner  2013 unter der Zahl 13739/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hacklerregelung für Beamte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 31. Jänner 2013 ist ein Bediensteter der angefragten Leitungsfunktionen in Pension gegangen bzw. in den Ruhestand versetzt worden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Es handelt sich um einen männlichen Bediensteten, geboren vor dem 1. Jänner 1954.

 

Zu den Fragen 2, 5, 6 und 7:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine genauere Darstellung nicht möglich.

 

Zu den Fragen  8 und 9:

Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der jeweiligen besoldungsrechtlichen Einstufung.