13552/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0113-I/1/b/2013
Wien, am . März 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jänner 2013 unter der Zahl 13739/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hacklerregelung für Beamte“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 31. Jänner 2013 ist ein Bediensteter der angefragten Leitungsfunktionen in Pension gegangen bzw. in den Ruhestand versetzt worden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Es handelt sich um einen männlichen Bediensteten, geboren vor dem 1. Jänner 1954.
Zu den Fragen 2, 5, 6 und 7:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine genauere Darstellung nicht möglich.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der jeweiligen besoldungsrechtlichen Einstufung.