13554/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0242-II/2013
Wien, am . März 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 31. Jänner 2013 unter der Zahl 13777/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „aktuelle Aussagen des Herrn U. S. gegenüber Medien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Zuweisung von Bediensteten zur Fallbearbeitung erfolgt stets bedarfsorientiert. Im Zeit-raum 2007/2008 erfolgte wegen einer Amtshandlung größerer Dimension die temporäre externe Zuteilung von zwei Bediensteten zum damaligen Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (neu: Landesamt Verfassungsschutz), um den vorüber-gehenden Mehraufwand abdecken zu können.
Zu Frage 3:
Ob es auf Grund von Anzeigen, welche durch den Genannten selbst erstattet wurden, zu Verurteilungen kam, kann nicht abschließend beurteilt werden. Diese Beurteilung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 4a und 4b:
Ja. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss aber von einer weiteren Beantwortung Abstand genommen werden.
Zu Frage 5:
Eines.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Entfallen aufgrund Beantwortung der Fragen 4a, 4b und 5.
Zu den Fragen 9 sowie 11 und 12:
Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Inter-pellationsrecht. Das angesprochene Verhalten war bereits Gegenstand eines abge-schlossenen Disziplinarverfahrens.
Zu Frage 10:
Diesbezüglich liegen keine Erkenntnisse vor.