13558/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0142-II/2/d/2013

Wien, am            . März 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 31. Januar 2013 unter der Zahl 13826/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geisterfahrer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3 bis 5:

Entsprechende Statistiken werden im Bundesministerium für Inneres nicht geführt.

 

Zu Frage 2:

Im Jahr 2010 kam es in der Steiermark zu einem Geisterfahrerunfall mit Todesfolge, bei dem der Geisterfahrer selbst ums Leben kam. In den Jahren 2011 und 2012 ereignete sich kein Geisterfahrerunfall mit tödlichem Ausgang.

 

Zu Frage 6:

Jede Meldung über ein vermutliches Auftreten eines Geisterfahrers wird von der Bundespolizei umgehend im Zuge einer Streckenfahrt überprüft und sofort eine Verkehrs-information an die in Betracht kommenden Medien weitergegeben. Straßenbauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Geisterfahrten liegen nicht im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres.