1357/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0050-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1332/J vom 12. März 2009 der Abgeordneten Peter Stauber und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die vorliegende Anfrage ausschließlich auf Angelegen­heiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG beziehungsweise der Österreichischen Post AG als einer zu 51 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Unternehmensorganen der Österreichischen Post AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegen­heiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem im § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Es wird daher um Verständnis ersucht, dass die einzelnen Fragen nicht beantwortet werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.