13570/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0279-II/10/a/2013

Wien, am        . März 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Ruth Becher, Genossinnen und Genossen haben am     31. Jänner 2013 unter der Zahl 13867/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalstände der Donaustädter Polizeiinspektionen" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu  den Fragen 1 und 6 bis 8:

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden steuerungsrelevanten Möglichkeiten werden die einzelnen Dienststellen und Organisationseinheiten der Landespolizeidirektion Wien bedarfs-gerecht bestmöglich dotiert. Es darf darauf verwiesen werden, dass der Bereich des Stadtpolizeikommandos Donaustadt mit Stichtag 1. Februar 2013 einen dienstbaren Stand von 232 Exekutivbediensteten aufweist. Dieser relativ hohe Wert ist im Hinblick auf die systemimmanente Differenz zwischen Soll- und dienstbaren Stand, die sich primär aus Dienstzuteilungserfordernissen ergibt, Ergebnis der bedarfsorientierten Personalzuweisung bzw. trägt den dortigen individuellen Gegebenheiten Rechnung. Selbstverständlich ist die Landespolizeidirektion Wien bestrebt, insbesondere im Rahmen von Ausmusterungen, weitere Personalzuweisungen in die Donaustadt vorzunehmen.


Zu den Fragen 2 und 3:

Eine Erweiterung der Polizeiinspektion Quadenstraße ist am derzeitigen Standort aus baulichen Gegebenheiten nicht möglich.  Es wird jedoch eine alternative Lösung angestrebt.

 

Zu Frage 4:

Es ist beabsichtigt, die Nutzfläche der Polizeiinspektion Wagramer Straße zu erweitern. Der Zeitpunkt der Erweiterung orientiert sich nach den budgetären und infrastrukturellen Möglichkeiten.

 

Zu Frage 5:

Derzeit erfolgen die erforderlichen Planungsmaßnahmen verbunden mit den entsprechenden Kostenschätzungen. Mit der Eröffnung einer Polizeiinspektion im Bereich der Seestadt Aspern kann voraussichtlich im Jahr 2015 gerechnet werden.

 

Zu Frage 9:

Dazu wird festgehalten, dass die Heranziehung der Einwohnerzahl und der Fläche eines Gemeindebezirks keine ausschließlichen Kriterien für die Festlegung des systemisierten Personalstandes eines Stadtpolizeikommandos darstellen.