13580/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am      März 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0061-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13751/J vom 30. Jänner 2013 der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Gesellschaft

Sparte

Abschlussdatum

Volkswagen Versicherungsdienst

KFZ-Vollkaskoversicherung

April 2009

Generali

Haftpflichtversicherung für Bedienstete, die bestimmte Funktionen nach dem B-BSG übernommen haben

Oktober 2006

Uniqa

KFZ-Haftpflichtversicherung

Jänner 1991


Die Versicherungen wurden von der nach der jeweils gültigen Geschäfts- und Personaleinteilung im Bundesministerium für Finanzen zuständigen Abteilung über einen Versicherungsagenten und unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften ohne dabei erforderliche vorangegangene Ausschreibung – das gesamte Prämienvolumen betrug im Jahr 2012 € 8.126,48 – abgeschlossen.

 

Zu 9.:

Am 21. September 2012 wurden anlässlich des 150-jährigen Firmenjubiläums der Allianz im Rahmen einer Veranstaltung im Palais Daun-Kinsky 93 verdienten Mitarbeiterinnen Ehrenzeichen für die Verdienste um die Republik Österreich verliehen; dabei wurden die entsprechenden vom Herrn Bundespräsidenten unterfertigten Dekrete ausgefolgt.  

 

Zu 10.:

 

Zu 11.:

Neben den in Beantwortung der Frage 10. genannten Gesetzesentwürfen, welche nach Einarbeitung der aus der Begutachtungsverfahren hervorgekommenen Stellungnahmen Gegenstand einer Regierungsvorlage nach diesbezüglichem Ministerratsbeschluss wurden, wurden seit dem 21. April 2011 nachstehende Regierungsvorlagen betreffend jene Teilbereiche der für die Versicherungswirtschaft maßgeblichen Normen, welche in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen, vom Ministerrat beschlossen:

 

 

Zu 12.:

Keine. Es erfolgte lediglich eine Veröffentlichung einer Kundmachung über die Anpassung der Beträge gemäß § 73f Abs. 2 und 3 sowie Anlage D Abschnitt A Z 1 Versicherungs­aufsichtsgesetz (VAG) – BGBl. II. Nr. 342/2012.

 

Zu 13. bis 15.:

Dazu liegen dem Bundesministerium für Finanzen keinerlei Informationen vor.

 

Zu 16. und 17.:

In der für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Finanzen zuständigen Abteilung liegen keine Informationen über Schaltungen von Inseraten eines Versicherungsunternehmens in Publikationen des Bundesministeriums für Finanzen vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen