13597/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0036-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. März 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13757/J-NR/2013 betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts, die die Abg. Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 2 und 4:

Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. seinen Vorgängerressorts wurden nachstehend genannte aufrechte Verträge mit Versicherungen geschlossen:

 

Versicherung

Sparte

Datum

UNIQA Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

03.08.2012

UNIQA Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

26.02.2008

Generali Volkswagen Versicherungsdienst

Kfz-Haftpflichtversicherung

30.04.2012

UNIQA Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

23.01.2003

UNIQA Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

23.01.2003

Allianz Elementar Versicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

29.01.1999


Donau Versicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

17.02.1999

Generali Versicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

29.01.1999

Grazer Wechselseitige Versicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

02.02.1999

NÖ Brandschaden Versicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

28.01.1999

OÖ Wechselseitige Versicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

11.02.1999

UNIQA Versicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

29.01.1999

Vorarlberger Landesversicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

29.01.1999

Wiener Städtische Versicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

15.01.1999

Wüstenrot AG Versicherung

Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden

29.01.1999

MERKUR Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

19.12.2002

Österreichische Beamtenversicherung

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

14.04.2003

UNIQA Personenversicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

15.04.2003

Wüstenrot Versicherungs-AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

06.06.2003

Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

04.07.2003

Zürich Versicherungs-AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

25.06.2003

Donau Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

10.09.2003

Raiffeisen Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

12.01.2004

Niederösterreichische Versicherung

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

01.02.2004

Grazer Wechselseitige Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

06.04.2004

BAWAG-Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

05.07.2004

Nürnberger Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

14.07.2004

Sparkassen Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

16.07.2004

Generali Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

18.08.2004

Oberösterreichische Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

19.08.2004

Allianz-Elementar LebensversicherungsAG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

23.08.2004

Gothaer Lebensversicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

25.11.2004


Vorarlberger Landes-Versicherung VaG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

29.08.2005

Hypo-Versicherung AG

Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“)

22.04.2008

UNIQA Versicherung AG

Kollektive Auslandskrankenversicherung (Gruppen-Krankenversicherung) der in Auslandsverwendung stehenden Bediensteten

1966

 

Zu Frage 3:

Die in Beantwortung der vorstehenden Fragen benannten Verträge wurden nicht über einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsagenten vermittelt bzw. abgeschlossen.

 

Zu Frage 5:

Soweit nicht in der Beantwortung der Frage 1 angeführt, wurden seit 2006 darüber hinaus folgende ausgelaufene Verträge mit Versicherungen geschlossen:

 

Versicherung

Sparte

Datum

HISCOX

Ausstellungsversicherung für Kunstgegenstände (Laufzeit: 30.07. bis 30.11.2010)

30.07.2010

HISCOX

Ausstellungsversicherung für Kunstgegenstände (Laufzeit: 09.08. bis 30.11.2010)

09.08.2010

 

Zu Frage 6:

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Stelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. der Vorgängerressorts.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Die Vergaben erfolgten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes idgF.

 

Zu Frage 9:

In meiner Funktion als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur habe ich seit meinem Amtsantritt in der aktuellen Gesetzgebungsperiode an keinen Veranstaltungen der angesprochenen Art teilgenommen.

 

Zu Fragen 10 bis 12:

Der Begriff „im Zusammenhang mit der Versicherungswirtschaft“ ist so undeutlich, dass eine Beantwortung nicht möglich ist. Es wird aber auf die Homepage des österreichischen Parlaments, auf der Begutachtungen samt einbringender Stelle sowie die von der Bundesregierung dem Nationalrat übermittelten Regierungsvorlagen abrufbar sind, hingewiesen; bezüglich der Verordnungen wird auf das BGBl. II im Rechtsinformationssystem des Bundes verwiesen.

 

Zu Fragen 13 bis 15:

Darüber liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Informationen vor.


Zu Fragen 16 und 17:

Die UNIQA Versicherung hat in den Jahren 2006 bis 2012 jeweils einen Druckkostenbeitrag von EUR 650,00 für Anzeigenschaltungen in Publikationen des Ressorts geleistet. Die Österreichische Beamtenversicherung hat in den Jahren 2011 und 2012 jeweils einen Druckkostenbeitrag von EUR 650,00 für Anzeigenschaltungen in Publikationen des Ressorts geleistet.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.