13600/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0042-III/4a/2013 |
|
|
Wien, 22. März 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13822/J-NR/2013 betreffend Bildungskarenz, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Karenzen, die von Bediensteten mit der Absicht in Anspruch genommen werden, eine persönliche Fort– und Weiterbildung durchzuführen (sogenannte Bildungskarenzen), werden nicht gesondert statistisch erfasst. Um die gegenständliche Anfrage für den angefragten Zeitraum beantworten zu können, bedürfte es einer Einzelfallauswertung in Form einer Durchsicht aller Personalakte der Bediensteten, die im angefragten Zeitraum eine sonstige Karenz im Sinne des BDG 1979 bzw. VBG angetreten haben. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass von einer Beantwortung aufgrund des damit verbundenen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen werden muss.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.