13610/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0021-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. März 2013

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13683/J-NR/2013 betreffend Empfehlungen des Bildungsberichtes zur Ganztagsschule, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Das Ziel des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist es, für alle Schülerinnen und Schüler, die es benötigen, auf freiwilliger Basis ein Angebot zur schulischen Tagesbetreuung auf der Primarstufe und Sekundarstufe I zur Verfügung stellen zu können.

 

Analog zum Regierungsprogramm soll die Anzahl an qualitativ hochwertigen Plätzen in der schulischen Tagesbetreuung von etwa 105.000 im Schuljahr 2010/11 auf etwa 160.000 im Schuljahr 2015/16 steigen. Es werden in diesen Ausbau jährlich EUR 80 Millionen, also insgesamt EUR 320 Millionen österreichweit aus Bundesmitteln in den Schuljahren 2011/12 bis 2014/15 investiert.

 

Die Maßnahmen zum Ausbau und zur Qualitätsverbesserung wurden ab dem Budgetjahr 2011 gesetzt und umfassen die Anstellung von qualifiziertem Freizeitpersonal, infrastrukturelle Verbesserungen, Personalressourcen für die Lernzeiten sowie die Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und -pädagogen an den Pädagogischen Hochschulen.


Zur Umsetzung dieses bedarfsorientierten Angebots an allgemein bildenden Pflichtschulen (APS) wurde zwischen dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, abgeschlossen. Diese im Juli 2011 im Parlament beschlossene Maßnahme umfasst eine länderweise Anschubfinanzierung in Form eines jährlichen Zweckzuschusses zu den Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung bzw. zu den infrastrukturellen Maßnahmen. In den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 stehen den Ländern hiefür etwa EUR 80,7 Millionen zur Verfügung. Auf die Erläuternden Bemerkungen im Rahmen der korrespondierenden Regierungsvorlage 1253 dB. XXIV. GP wird hingewiesen.

 

Darüber hinaus wären Investitionen in die räumliche Infrastruktur an APS durch die Gemeinden nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten der gesetzlichen Schulerhalterschaft zu beurteilen und liegen daher aus diesem Titel dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Daten vor. In Bezug auf die räumliche Infrastruktur im Bundesschulbereich (allgemein bildende höhere Schulen – Unterstufe) ist anzumerken, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplans (SCHEP) 2008 neu entsprechende Vorgaben getätigt wurden, die einen ganztägigen Aufenthalt von Bundesschülerinnen und –schülern sicherstellen, ein gesondertes Herausrechnen eines Anteils für die schulische Tagesbetreuung ist nicht möglich.

 

Weiters wurde die Einrichtung und Führung der Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und -pädagogen an den Pädagogischen Hochschulen (Lehrgang für Freizeitpädagogik) seitens des Bundes implementiert und finanziert (BGBl. I Nr. 73/2011). Auf die Erläuternden Bemerkungen im Rahmen der korrespondierenden Regierungsvorlage 1209 dB. XXIV. GP wird hingewiesen.

 

Darüber hinaus ersetzt der Bund im Bereich des Lehrerpersonals an APS für den Bereich ganztägiger Schulformen den Ländern den Aufwand entsprechend den geltenden Stellenplanrichtlinien. Lehrerinnen- und Lehrerpersonalressourcen werden im Wege eines Abrufkontingents zweckgebunden, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen der Stellenplanrichtlinie auf Grundlage des Finanzausgleichs 2008 und deren Ergänzungen, zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Lehrerpersonals an allgemein bildenden höheren Schulen – Unterstufe (AHS) werden den Landesschulräten Ressourcen für die schulische Tagesbetreuung in Form von zweckgebundenen Zuschlägen zum Grundkontingent zur Verfügung gestellt.

 

Im laufenden Schuljahr 2012/13 werden an APS und allgemein bildenden höheren Schulen – Unterstufe (AHS) bundesweit rund 119.000 Plätze in schulischer Tagesbetreuung angeboten, dies entspricht einer Betreuungsquote in der schulischen Tagesbetreuung von rund 18%. Eine Gesamtübersicht der schulischen Tagesbetreuung im Schuljahr 2012/13 nach Bundesländern aufgeschlüsselt ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.

 

APS

AHS

Gesamt

Schüler-
Innen
TaBe

Schüler-
Innen
 Ges.

Deck-
ungs-
grad

Schüler-
Innen
 TaBe

Schüler-
Innen
 Ges.

Deck-
ungs-
grad

Schüler-
Innen
TaBe

Schüler-
Innen
 Ges.

Deck-
ungs-
grad

BGLD

4.896

18.283

26,8%

313

3.036

10,3%

5.209

21.319

24,4%

KTN

3.562

35.680

10,0%

1.251

7.248

17,3%

4.813

42.928

11,2%

11.334

111.084

10,2%

5.335

20.312

26,3%

16.669

131.396

12,7%

8.342

106.280

7,8%

3.008

15.350

19,6%

11.350

121.630

9,3%

SZBG

4.190

38.811

10,8%

2.911

6.846

42,5%

7.101

45.657

15,6%

STMK

9.491

75.895

12,5%

3.407

13.867

24,6%

12.898

89.762

14,4%

T

3.126

52.380

6,0%

2.087

7.002

29,8%

5.213

59.382

8,8%

VLBG

5.181

31.079

16,7%

3.378

3.936

85,8%

8.559

35.015

24,4%

W

31.783

96.865

32,8%

15.441

34.446

44,8%

47.224

131.311

36,0%

Ö

81.905

566.357

14,5%

37.131

112.043

33,1%

119.036

678.400

17,5%

 

Im nächsten Schuljahr 2013/14 wird eine Ausweitung um rund 10.000 qualitativ hochwertige Betreuungsplätze auf rund 129.000 angestrebt. Durch intensive Beratung und Information sollen Schulerhalter unterstützt werden, neue Standorte zu etablieren und bestehende Angebote auszubauen. Bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 sollen rund 145.000 Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Der erfolgte Ausbau der schulischen Tagesbetreuung in den Schuljahren 2010/11 bis 2012/13 sowie das geplante Ausbauszenarium für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 – nach APS und AHS getrennt – ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.

 

 

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

Plätze schulische Tagesbetreuung

103.938

109.065

119.036

129.036

144.536

 

 

 

 

 

 

Plätze APS

68.558

73.056

81.905

89.905

100.905

Plätze AHS

35.380

36.009

37.131

39.131

43.631

 

 

 

 

 

 

Zuwachs Plätze APS

 

4.498

8.849

8.000

11.000

Zuwachs Plätze AHS

 

629

1.122

2.000

4.500

Zuwachs Plätze gesamt

 

5.127

9.971

10.000

15.500

 

Zu Frage 3:

Im Zuge der oben genannten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011 und der Novelle BGBl. I Nr. 73/2011 waren bzw. sind auf Bundesebene das Parlament, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie das Bundesministerium für Finanzen befasst (gewesen). Auf Ebene der Länder sind einerseits die (Ämter der) Landesregierungen sowie nach Maßgabe landesverfassungsgesetzlicher Voraussetzungen allfällig weitere Landesorgane und andererseits die Schulbehörden des Bundes (Landesschulräte) zu benennen. Auf Gemeindeebene sind die Gemeinden als gesetzliche Schulerhalter der APS sowie auf Ebene der Schule die Schulleitungen und die Schulpartnerschaftsgremien eingebunden.

 

Zu Frage 4:

Auf die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, wird verwiesen, welcher in Art. 4 für die Abdeckung des Mehraufwandes der schulischen Tagesbetreuung eine Aufteilung nach Bundesländern enthält. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die Personalkosten, die der Bund im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung trägt sowie die Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen für die Lehrgänge Freizeitpädagogik. In Bezug auf die räumliche Infrastruktur im Bundesschulbereich ist zu bemerken, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplans (SCHEP) 2008 neu entsprechende Vorgaben getätigt wurden, die einen ganztägigen Aufenthalt von Bundesschülerinnen und –schülern sicherstellen, ein gesondertes Herausrechnen eines Anteils für die schulischen Tagesbetreuung ist nicht möglich.

 

Im Gesamten lassen sich die Positionen für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung finanziell bewertet wie folgt darstellen:

 

Ausbau (in EUR)

 

2011

2012

2013

2014

APS – Personal für Lernzeit

 

2.900.000

8.550.000

13.200.000

17.000.000

AHS – Personal für Lernzeit

 

6.600.000

20.500.000

22.200.000

23.900.000

Freizeitpädagogik-Lehrgänge

 

500.000

1.500.000

1.500.000

1.500.000

Art. 15a B-VG – Freizeitpersonal APS

 

37.600.000

37.600.000

43.100.000

37.600.000

Art. 15a B-VG – Infrastruktur APS

 

32.400.000

11.850.000

-

-

Gesamt

 

80.000.000

80.000.000

80.000.000

80.000.000

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.