13610/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0021-III/4a/2013 |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|||
Wien, 22. März 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13683/J-NR/2013 betreffend Empfehlungen des Bildungsberichtes zur Ganztagsschule, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Das Ziel des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist es, für alle Schülerinnen und Schüler, die es benötigen, auf freiwilliger Basis ein Angebot zur schulischen Tagesbetreuung auf der Primarstufe und Sekundarstufe I zur Verfügung stellen zu können.
Analog zum Regierungsprogramm soll die Anzahl an qualitativ hochwertigen Plätzen in der schulischen Tagesbetreuung von etwa 105.000 im Schuljahr 2010/11 auf etwa 160.000 im Schuljahr 2015/16 steigen. Es werden in diesen Ausbau jährlich EUR 80 Millionen, also insgesamt EUR 320 Millionen österreichweit aus Bundesmitteln in den Schuljahren 2011/12 bis 2014/15 investiert.
Die Maßnahmen zum Ausbau und zur Qualitätsverbesserung wurden ab dem Budgetjahr 2011 gesetzt und umfassen die Anstellung von qualifiziertem Freizeitpersonal, infrastrukturelle Verbesserungen, Personalressourcen für die Lernzeiten sowie die Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und -pädagogen an den Pädagogischen Hochschulen.
Zur Umsetzung dieses bedarfsorientierten Angebots an allgemein bildenden Pflichtschulen (APS) wurde zwischen dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, abgeschlossen. Diese im Juli 2011 im Parlament beschlossene Maßnahme umfasst eine länderweise Anschubfinanzierung in Form eines jährlichen Zweckzuschusses zu den Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung bzw. zu den infrastrukturellen Maßnahmen. In den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 stehen den Ländern hiefür etwa EUR 80,7 Millionen zur Verfügung. Auf die Erläuternden Bemerkungen im Rahmen der korrespondierenden Regierungsvorlage 1253 dB. XXIV. GP wird hingewiesen.
Darüber hinaus wären Investitionen in die räumliche Infrastruktur an APS durch die Gemeinden nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten der gesetzlichen Schulerhalterschaft zu beurteilen und liegen daher aus diesem Titel dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Daten vor. In Bezug auf die räumliche Infrastruktur im Bundesschulbereich (allgemein bildende höhere Schulen – Unterstufe) ist anzumerken, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplans (SCHEP) 2008 neu entsprechende Vorgaben getätigt wurden, die einen ganztägigen Aufenthalt von Bundesschülerinnen und –schülern sicherstellen, ein gesondertes Herausrechnen eines Anteils für die schulische Tagesbetreuung ist nicht möglich.
Weiters wurde die Einrichtung und Führung der Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und -pädagogen an den Pädagogischen Hochschulen (Lehrgang für Freizeitpädagogik) seitens des Bundes implementiert und finanziert (BGBl. I Nr. 73/2011). Auf die Erläuternden Bemerkungen im Rahmen der korrespondierenden Regierungsvorlage 1209 dB. XXIV. GP wird hingewiesen.
Darüber hinaus ersetzt der Bund im Bereich des Lehrerpersonals an APS für den Bereich ganztägiger Schulformen den Ländern den Aufwand entsprechend den geltenden Stellenplanrichtlinien. Lehrerinnen- und Lehrerpersonalressourcen werden im Wege eines Abrufkontingents zweckgebunden, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen der Stellenplanrichtlinie auf Grundlage des Finanzausgleichs 2008 und deren Ergänzungen, zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Lehrerpersonals an allgemein bildenden höheren Schulen – Unterstufe (AHS) werden den Landesschulräten Ressourcen für die schulische Tagesbetreuung in Form von zweckgebundenen Zuschlägen zum Grundkontingent zur Verfügung gestellt.
Im laufenden Schuljahr 2012/13 werden an APS und allgemein bildenden höheren Schulen – Unterstufe (AHS) bundesweit rund 119.000 Plätze in schulischer Tagesbetreuung angeboten, dies entspricht einer Betreuungsquote in der schulischen Tagesbetreuung von rund 18%. Eine Gesamtübersicht der schulischen Tagesbetreuung im Schuljahr 2012/13 nach Bundesländern aufgeschlüsselt ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.
|
APS |
AHS |
Gesamt |
|||||||
|
Schüler- |
Schüler- |
Deck- |
Schüler- |
Schüler- |
Deck- |
Schüler- |
Schüler- |
Deck- |
|
|
BGLD |
4.896 |
18.283 |
26,8% |
313 |
3.036 |
10,3% |
5.209 |
21.319 |
24,4% |
|
KTN |
3.562 |
35.680 |
10,0% |
1.251 |
7.248 |
17,3% |
4.813 |
42.928 |
11,2% |
|
NÖ |
11.334 |
111.084 |
10,2% |
5.335 |
20.312 |
26,3% |
16.669 |
131.396 |
12,7% |
|
OÖ |
8.342 |
106.280 |
7,8% |
3.008 |
15.350 |
19,6% |
11.350 |
121.630 |
9,3% |
|
SZBG |
4.190 |
38.811 |
10,8% |
2.911 |
6.846 |
42,5% |
7.101 |
45.657 |
15,6% |
|
STMK |
9.491 |
75.895 |
12,5% |
3.407 |
13.867 |
24,6% |
12.898 |
89.762 |
14,4% |
|
T |
3.126 |
52.380 |
6,0% |
2.087 |
7.002 |
29,8% |
5.213 |
59.382 |
8,8% |
|
VLBG |
5.181 |
31.079 |
16,7% |
3.378 |
3.936 |
85,8% |
8.559 |
35.015 |
24,4% |
|
W |
31.783 |
96.865 |
32,8% |
15.441 |
34.446 |
44,8% |
47.224 |
131.311 |
36,0% |
|
Ö |
81.905 |
566.357 |
14,5% |
37.131 |
112.043 |
33,1% |
119.036 |
678.400 |
17,5% |
Im nächsten Schuljahr 2013/14 wird eine Ausweitung um rund 10.000 qualitativ hochwertige Betreuungsplätze auf rund 129.000 angestrebt. Durch intensive Beratung und Information sollen Schulerhalter unterstützt werden, neue Standorte zu etablieren und bestehende Angebote auszubauen. Bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 sollen rund 145.000 Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Der erfolgte Ausbau der schulischen Tagesbetreuung in den Schuljahren 2010/11 bis 2012/13 sowie das geplante Ausbauszenarium für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 – nach APS und AHS getrennt – ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.
|
|
2010/11 |
2011/12 |
2012/13 |
2013/14 |
2014/15 |
|
Plätze schulische Tagesbetreuung |
103.938 |
109.065 |
119.036 |
129.036 |
144.536 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Plätze APS |
68.558 |
73.056 |
81.905 |
89.905 |
100.905 |
|
Plätze AHS |
35.380 |
36.009 |
37.131 |
39.131 |
43.631 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Zuwachs Plätze APS |
|
4.498 |
8.849 |
8.000 |
11.000 |
|
Zuwachs Plätze AHS |
|
629 |
1.122 |
2.000 |
4.500 |
|
Zuwachs Plätze gesamt |
|
5.127 |
9.971 |
10.000 |
15.500 |
Zu Frage 3:
Im Zuge der oben genannten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011 und der Novelle BGBl. I Nr. 73/2011 waren bzw. sind auf Bundesebene das Parlament, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie das Bundesministerium für Finanzen befasst (gewesen). Auf Ebene der Länder sind einerseits die (Ämter der) Landesregierungen sowie nach Maßgabe landesverfassungsgesetzlicher Voraussetzungen allfällig weitere Landesorgane und andererseits die Schulbehörden des Bundes (Landesschulräte) zu benennen. Auf Gemeindeebene sind die Gemeinden als gesetzliche Schulerhalter der APS sowie auf Ebene der Schule die Schulleitungen und die Schulpartnerschaftsgremien eingebunden.
Zu Frage 4:
Auf die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, wird verwiesen, welcher in Art. 4 für die Abdeckung des Mehraufwandes der schulischen Tagesbetreuung eine Aufteilung nach Bundesländern enthält. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die Personalkosten, die der Bund im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung trägt sowie die Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen für die Lehrgänge Freizeitpädagogik. In Bezug auf die räumliche Infrastruktur im Bundesschulbereich ist zu bemerken, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplans (SCHEP) 2008 neu entsprechende Vorgaben getätigt wurden, die einen ganztägigen Aufenthalt von Bundesschülerinnen und –schülern sicherstellen, ein gesondertes Herausrechnen eines Anteils für die schulischen Tagesbetreuung ist nicht möglich.
Im Gesamten lassen sich die Positionen für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung finanziell bewertet wie folgt darstellen:
|
Ausbau (in EUR) |
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
APS – Personal für Lernzeit |
|
2.900.000 |
8.550.000 |
13.200.000 |
17.000.000 |
|
AHS – Personal für Lernzeit |
|
6.600.000 |
20.500.000 |
22.200.000 |
23.900.000 |
|
Freizeitpädagogik-Lehrgänge |
|
500.000 |
1.500.000 |
1.500.000 |
1.500.000 |
|
Art. 15a B-VG – Freizeitpersonal APS |
|
37.600.000 |
37.600.000 |
43.100.000 |
37.600.000 |
|
Art. 15a B-VG – Infrastruktur APS |
|
32.400.000 |
11.850.000 |
- |
- |
|
Gesamt |
|
80.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.