13611/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0022-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. März 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13684/J-NR/2013 betreffend Status Quo des Sanierungsprozesses des Pathologischen-anatomischen Instituts bzw. Bundesmuseums, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich begründet der Kulturbericht 2011 den Rückgang der jugendlichen Besucherinnen und Besucher im PAM damit, dass das gesteigerte Interesse der Schulklassen an der 2010 neu eröffneten elektropathologischen Präsentation nachgelassen hat. Die Präsentation wurde auch 2011 angeboten und gehört weiterhin zum Programm des PAM. Im Sommer 2011 wurde im Technischen Museum Wien (TMW) eine ähnliche Ausstellung präsentiert. Diese könnte für viele Schulklassen als Ergänzung zu der im Vorjahr besuchten PAM-Schau betrachtet worden sein und damit im PAM zu einem Rückgang der Schulklassen-Besuche geführt haben.

Durch die Eingliederung des PAM in das NHM Anfang 2012 werden dessen Sammlungen stärker beworben. Dadurch sind die Anfragen auch wieder gestiegen. Zudem gibt es mittlerweile eine Zusammenarbeit zwischen TMW und Naturhistorischem Museum Wien (NHM) zum Thema Elektropathologie, als deren Ergebnis eine gemeinsame Publikation vorbereitet wird.


Zu Fragen 2 und 3:

Das „PAM“ ist als Abteilung des „Naturhistorischen Museums Wien“ in alle Planungs- und Managementabläufe für die ausgegliederte, wissenschaftliche Anstalt NHM eingebunden. Die damit verbundenen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Vorhaben des PAM werden daher im Rahmen der Planungs-, Kontroll- und Berichtspflicht des NHM behandelt.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sind auf Basis des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 einzuhalten. Neben dem Rechnungswesen sind dazu ein internes Kontrollsystem sowie ein Risikomanagement zu führen, das den Anforderungen der wissenschaftlichen Anstalt entspricht.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.