13621/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An die
GZ.
BMVIT-11.500/0001-I/PR3/2013 DVR:0000175
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . März 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 31. Jänner 2013 unter der Nr. 13829/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Auswahl der ASFINAG von Arbeitskräften auf Großbaustellen gerichtet.
Zu den Fragen 1 bis 4 darf ich ausführen, dass die Ausschreibung von Großbauvorhaben im Straßenbereich in die Zuständigkeit der ASFINAG fällt und daher nicht in meine Ingerenz. Es darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verwiesen werden.
Zu berücksichtigen ist aber jedenfalls, dass Großbauvorhaben auf Grund des Vergaberechts in der Regel EU-weit bzw. international auszuschreiben sind und dass die in der Anfrage angesprochenen Auswahlmöglichkeiten durch das Vergaberecht prinzipiell beschränkt sind.
Ich darf Ihre Anfrage zum Anlass nehmen darauf zu verweisen, dass sich der von Österreich eingeschlagene Weg, in Zeiten abgeschwächter Konjunktur hohe Investitionen in den Infrastrukturbereich zu tätigen, insofern bewährt hat, als die Wirtschaftskrise in Österreich, nicht zuletzt im Hinblick auf die Beschäftigung, besser bewältigt werden konnte als in anderen Ländern. Wie Studien zeigen, sind Investitionen in den Straßenbereich nicht nur beschäftigungswirksam, sondern sie erzeugen darüber hinaus auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine überdurchschnittliche heimische Wertschöpfung.