13627/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.04.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14221/J der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinngen und Freunde betreffend Verhinderung von Missbrauch bei Behindertenparkausweisen wie folgt:

 

Frage 1:

Zum Stichtag 15.03.2013 waren bundesweit insgesamt 361.090 Behindertenpässe gemäß §§ 40ff des Bundesbehindertengesetzes (BBG) an Menschen mit Behinderung ausgestellt, die sich wie folgt auf die Bundesländer verteilen:

 

 

Bundesland

Behindertenpässe

Burgenland

 9.278

Kärnten

31.751

Niederösterreich

62.286

Oberösterreich

84.182

Salzburg

16.915

Steiermark

55.983

Tirol

21.083

Vorarlberg

14.269

Wien

65.343

Gesamt

361.090

 

 

Frage 2:

Von den oben genannten Behindertenpässen weist die nachstehend je Bundesland angeführte Anzahl die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf:


Bundesland

Behindertenpässe mit der

Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit“

Burgenland

2.787

Kärnten

9.051

Niederösterreich

17.668

Oberösterreich

20.379

Salzburg

4.701

Steiermark

12.965

Tirol

6.456

Vorarlberg

4.880

Wien

12.821

Gesamt*)

91.708

*) Stand 03.01.2013

 

 

Fragen 3 und 4:

Gemäß § 43 BBG ist ein Behindertenpass bei Eintritt relevanter Änderungen zu berichtigen bzw. bei Wegfall der Voraussetzungen für seine Ausstellung einzuziehen. Besitzer von Behindertenpässen sind verpflichtet, derartige Änderungen bekannt zu geben.

Erlangt das Bundessozialamt Kenntnis von einer relevanten Änderung - darunter fällt natürlich auch das Ableben des Menschen mit Behinderung, dem der Pass gebührte - wird der Behindertenpass zur Korrektur bzw. zum Verbleib im Akt eingefordert. Eine EDV-mäßige Erfassung dieser Vorgänge erfolgt derzeit aus technischen Gründen nicht, weshalb keine automatisierte Auswertung zur Verfügung steht. In der Praxis ist aber eine hohe Erfolgsquote festzustellen.

Im Bundessozialamt wird aktuell an einer Neukonzeption der EDV-Architektur gearbeitet. Im Zuge der Gestaltung der zukünftigen elektronischen Verfahren wird auch die automationsunterstützte Information über relevante Änderungen, beispielsweise Todesfälle, optimiert werden.

 

 

Frage 5:

Im Jahr 2012 wurden vom Bundessozialamt insgesamt 22.499 Behindertenpässe ausgestellt, deren Verteilung auf die Länder sich wie folgt darstellt:

 

 

Bundesland

Behindertenpässe

Burgenland

   692

Kärnten

2.080

Niederösterreich

4.509

Oberösterreich

4.339

Salzburg

1.121

Steiermark

3.349

Tirol

1.498

Vorarlberg

1.309

Wien

3.602

Gesamt

22.499