13628/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13893/J des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals wurden bzw. werden seit 1. Jänner 2012 bis zum angeführten Stichtag 31. Jänner 2013 in meinem Kabinett beschäftigt:

Name                                                                   Rechtsgrundlage                                               Beginn                   Ende

BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a             VBG (Sondervertrag § 36)                    02.12.2008             ---

KERN Elisabeth, Mag.a                                           VBG (Sondervertrag § 36)                    23.12.2008             ---

LEINER Andrea, Mag.a                                           VBG (Sondervertrag § 36)                    15.03.2012             ---

LUGER Katharina, Mag.a                                        VBG (Sondervertrag § 36)                    02.12.2008             ---

NEUBAUER Walter, Mag.                                       BDG                                                       02.12.2008             31.08.2012

NEUFANG Ulrike, Mag.a                                         VBG (Sondervertrag § 36)                    01.01.2012             ---

POINTECKER Marc, Mag., MA                                VBG (Sondervertrag § 36)                    02.12.2008             31.01.2010

                                                                              Überlassungsvertrag                             01.02.2010             ---

PREISS Joachim, Mag.                                           VBG                                                       02.12.2008             ---

SCHMID Silvia, Mag.a                                             VBG (Sondervertrag)                            20.09.2012             ---

SCHMÖCKEL Sonja, MMag.a                  Überlassungsvertrag                             01.07.2011             31.12.2011

                                                                              VBG (Sondervertrag § 36)                    01.01.2012             08.01.2013 *)

SCHNURRER Norbert, Mag.                                   VBG (Sondervertrag § 36)                    02.12.2008             ---

STAUDINGER Martin, MMag.                  VBG (Sondervertrag § 36)                    02.12.2008             ---

TAFERNER Maria, Mag.a                                        VBG (Sondervertrag § 36)                    11.05.2009             ---

*) Karenzurlaub von 14.03.2012-08.01.2013

Die Überlassungsverträge wurden mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich und mit dem Arbeitsmarktservice Österreich abgeschlossen.

Zu Vergleichszwecken darf ich darauf hinweisen, dass Ende 2006 in den beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichteten Kabinetten (Ministerbüro und Staatssekretariat) 15 Fachreferent/inn/en beschäftig waren, wobei das damalige Ressort zwar für Familien- und Jugendpolitik, aber nicht für Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz und den Arbeitsmarkt zuständig war.

 

 

Frage 5:

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausgenommen Sekretariats- und Schreib­kräfte bzw. Hilfspersonal) in meinem Kabinett sind im Jahr 2012 Gesamtkosten in Höhe von 1,059.935,80 € entstanden.

 

 

Fragen 6 bis 8:

In meinem Kabinett waren im Jahr 2012 (insgesamt, aber nicht alle zur gleichen Zeit) sechs Sekretariatskräfte, zwei Chauffeure und ein Amtsgehilfe beschäftigt.

Bei keinem dieser MitarbeiterInnen bestand im Jahr 2012 ein Überlassungsvertrag.

 

 

Frage 9:

Seit dem 1. Jänner 2012 bis zum Stichtag 31. Jänner 2013 haben folgende MitarbeiterInnen meines Kabinetts eine Beschäftigung in einem anderen Bereich meines Ressorts angetreten, wobei angemerkt wird, dass beide MitarbeiterInnen bereits vor ihrer Tätigkeit im Kabinett Bedienstete des Ministeriums waren:

Name                                                                   Rechtsgrundlage                                               Funktion

NEUBAUER Walter, Mag                                        BDG                                                        Gruppenleiter

SCHMÖCKEL Sonja, MMag.a                  VBG                                                       Referentin

 

 

Frage 10:

In meinem Kabinett sind Mag. Norbert Schnurrer als Pressesprecher und Mag.a Elisabeth Kern mit Presse- und Medienarbeit beschäftigt.

 

 

Frage 12:

Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gibt es die Abteilung Kommunikation und Service, die neben anderen Aufgaben u.a. mit der Öffentlichkeitsarbeit befasst ist. Dieser Abteilung sind neben der Leiterin und dem Stellvertreter weitere acht MitarbeiterInnen (6,75 Vollbeschäftigungsäquivalente) zugeteilt.

Weiters ist der Leiterin der Abteilung Kommunikation und Service der Bereich Bürgerservice/Sozialtelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz direkt übertragen. Mit diesen Aufgaben sind vier MitarbeiterInnen (3,75 Vollbeschäftigungsäquivalente) befasst.


Fragen 13 bis 17:

Eine Erhebung, ob unter allen MitarbeiterInnen, die seit 2012 im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz begonnen haben und nach wie vor hier tätig sind, jemand eine Vorbeschäftigung bei der Industriellenvereinigung aufweist, stellt einen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand dar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese Frage in der Form nicht beantwortet werden kann.

Mitgeteilt wird jedoch, dass es in meinem Ministerium seit 2012 keine MitarbeiterInnen gab, die bei der Industriellenvereinigung beschäftigt waren und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit Überlassungsvertrag verliehen wurden.