13628/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.04.2013
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möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13893/J des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals wurden bzw. werden seit 1. Jänner 2012 bis zum angeführten Stichtag 31. Jänner 2013 in meinem Kabinett beschäftigt:
Name Rechtsgrundlage Beginn Ende
BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 ---
KERN Elisabeth, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36) 23.12.2008 ---
LEINER Andrea, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36) 15.03.2012 ---
LUGER Katharina, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 ---
NEUBAUER Walter, Mag. BDG 02.12.2008 31.08.2012
NEUFANG Ulrike, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36) 01.01.2012 ---
POINTECKER Marc, Mag., MA VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 31.01.2010
Überlassungsvertrag 01.02.2010 ---
PREISS Joachim, Mag. VBG 02.12.2008 ---
SCHMID Silvia, Mag.a VBG (Sondervertrag) 20.09.2012 ---
SCHMÖCKEL Sonja, MMag.a Überlassungsvertrag 01.07.2011 31.12.2011
VBG (Sondervertrag § 36) 01.01.2012 08.01.2013 *)
SCHNURRER Norbert, Mag. VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 ---
STAUDINGER Martin, MMag. VBG (Sondervertrag § 36) 02.12.2008 ---
TAFERNER Maria, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36) 11.05.2009 ---
*) Karenzurlaub von 14.03.2012-08.01.2013
Die Überlassungsverträge wurden mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich und mit dem Arbeitsmarktservice Österreich abgeschlossen.
Zu Vergleichszwecken darf ich darauf hinweisen, dass Ende 2006 in den beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichteten Kabinetten (Ministerbüro und Staatssekretariat) 15 Fachreferent/inn/en beschäftig waren, wobei das damalige Ressort zwar für Familien- und Jugendpolitik, aber nicht für Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz und den Arbeitsmarkt zuständig war.
Frage 5:
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) in meinem Kabinett sind im Jahr 2012 Gesamtkosten in Höhe von 1,059.935,80 € entstanden.
Fragen 6 bis 8:
In meinem Kabinett waren im Jahr 2012 (insgesamt, aber nicht alle zur gleichen Zeit) sechs Sekretariatskräfte, zwei Chauffeure und ein Amtsgehilfe beschäftigt.
Bei keinem dieser MitarbeiterInnen bestand im Jahr 2012 ein Überlassungsvertrag.
Frage 9:
Seit dem 1. Jänner 2012 bis zum Stichtag 31. Jänner 2013 haben folgende MitarbeiterInnen meines Kabinetts eine Beschäftigung in einem anderen Bereich meines Ressorts angetreten, wobei angemerkt wird, dass beide MitarbeiterInnen bereits vor ihrer Tätigkeit im Kabinett Bedienstete des Ministeriums waren:
Name Rechtsgrundlage Funktion
NEUBAUER Walter, Mag BDG Gruppenleiter
SCHMÖCKEL Sonja, MMag.a VBG Referentin
Frage 10:
In meinem Kabinett sind Mag. Norbert Schnurrer als Pressesprecher und Mag.a Elisabeth Kern mit Presse- und Medienarbeit beschäftigt.
Frage 12:
Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gibt es die Abteilung Kommunikation und Service, die neben anderen Aufgaben u.a. mit der Öffentlichkeitsarbeit befasst ist. Dieser Abteilung sind neben der Leiterin und dem Stellvertreter weitere acht MitarbeiterInnen (6,75 Vollbeschäftigungsäquivalente) zugeteilt.
Weiters ist der Leiterin der Abteilung Kommunikation und Service der Bereich Bürgerservice/Sozialtelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz direkt übertragen. Mit diesen Aufgaben sind vier MitarbeiterInnen (3,75 Vollbeschäftigungsäquivalente) befasst.
Fragen 13 bis 17:
Eine Erhebung, ob unter allen MitarbeiterInnen, die seit 2012 im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz begonnen haben und nach wie vor hier tätig sind, jemand eine Vorbeschäftigung bei der Industriellenvereinigung aufweist, stellt einen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand dar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese Frage in der Form nicht beantwortet werden kann.
Mitgeteilt wird jedoch, dass es in meinem Ministerium seit 2012 keine MitarbeiterInnen gab, die bei der Industriellenvereinigung beschäftigt waren und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit Überlassungsvertrag verliehen wurden.