1363/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0459-II/1/b/2009
Wien, am . Mai 2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. März 2009 unter der Zahl 1321/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Aufstockung des Exekutivapparates in Tirol“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 15:
Mit Stichtag 1.3.2009 versahen im Bereich des Landespolizeikommandos für Tirol 1.756 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Dienst. Dazu kommen noch 132 derzeit in Ausbildung befindliche Polizeischülerinnen und Polizeischüler.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Jahr 2002 wurde in Innsbruck ein neues Dienststellenstrukturkonzept umgesetzt. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Anzahl der derzeit eingerichteten Polizei-inspektionen dem Bedarf entspricht. Eine Änderung der Dienststellenstruktur im Bereich des Stadtpolizeikommandos Innsbruck ist daher derzeit nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Durch den Abschluss der Ausbildung von Polizeischülern werden mit 01.06.2009 insgesamt 27 Absolventinnen und Absolventen (18 männlich und 9 weiblich) und mit 01.09.2009 insgesamt 33 Absolventinnen und Absolventen (19 männlich und 14 weiblich) den exekutiven Außendienst im Bundesland Tirol verstärken.
Zu Frage 6:
Derzeit kann die genaue Anzahl der Polizeischülerinnen und Polizeischüler, die in den Bereich des Stadtpolizeikommandos Innsbruck versetzt werden, noch nicht angegeben werden, da dies von den vorliegenden Belastungsparametern zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung abhängig ist.
Zu Frage 7:
Burnout ist ein prozesshaftes Geschehen, das sich interpersonell durchaus different darstellt. Hieraus ersieht sich die hohe Bedeutung und Notwendigkeit, Burnout mit objektiv verlässlicher und wissenschaftlich abgesicherter Methodik zu erheben. Eine derartige Studie wurde von mir an den Psychologischen Dienst der Sicherheitsakademie (.SIAK) des Bundesministeriums für Inneres bereits in Auftrag gegeben. Das Projekt der bundesweiten Burnout-Erhebung wird in gemeinsamer Kooperation mit den Universitäten Graz und Innsbruck durchgeführt. Hierdurch findet eine fachlich fundierte, den höchst möglichen Ansprüchen der Wissenschaft entsprechende Prozessbegleitung und ‑reflexion statt. Nach Abschluss dieser Studie lassen sich seriöse, wissenschaftlich haltbare Aussagen treffen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Im Jahr 2006 wurde im Bundesland Tirol eine Burnout-Erhebung durchgeführt (Autor: Bernhard MAYERHOFER). Die Erhebung wurde durch den Psychologischen Dienst des Bundesministeriums für Inneres geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Ergebnisse aufgrund der methodisch kritisch zu betrachtenden Vorgehensweise keine wissenschaftlich fundierten Aussagen über eine tatsächliche Burnout-Belastung für die im Bundesland tätigen Polizistinnen und Polizisten zulassen.
Zu Frage 10:
Das Bundesministerium für Inneres bietet zahlreiche präventive und/oder an ein traumatisches Ereignis angeschlossene Möglichkeiten, um Belastungen von Polizistinnen und Polizisten entgegen zu wirken bzw. diese abzufedern. Betroffene haben die Möglichkeit,
1.) sich an den Psychologischen Dienst (PD) der .SIAK im Bundesland Tirol (Innsbruck) zu wenden,
2.) sich an Bedienstete bzw. Kolleginnen und Kollegen ihres Vertrauens des sogenannten „Peer-Support“ (internes, bundesweit ausgebautes Unterstützungsmodell für psychische Belastungen und berufliche Ausnahmesituationen) zu wenden,
3.) sich – auf freiwilliger Basis – vom Psychologischen Dienst der .SIAK an eine extern gelagerte, auf Burnout spezialisierte Facheinrichtung (Psychologinnen und Psychologen, Psychiater, sonstige Beratungsstelle/n) vermitteln zu lassen,
4.) sich an den amtsärztlichen Dienst des Bundesministeriums für Inneres bzw. des Bundeslandes zu wenden,
5.) sich vom amtsärztlichen Dienst des Bundesministeriums für Inneres bzw. des Bundeslandes an eine extern gelagerte, auf Burnout spezialisierte Facheinrichtung (Psychologinnen und Psychologen, Psychiater, sonstige Beratungsstelle/n) vermitteln zu lassen,
6.) sich an teilweise für den Psychologischen Dienst der .SIAK tätige Sozial- und Lebensberater bzw. sonstige im exekutiven Dienst tätige Psychologinnen und Psychologen zu wenden,
7.) sich direkt an eine externe Facheinrichtung (Psychologinnen und Psychologen, Psychiater, sonstige Beratungsstelle/n, Klinikum, u.a.) zu wenden.
Als präventive Maßnahmen ersehen sich alle hier nicht vollständig zu nennenden Bereiche der allgemeinen psychologischen Aus- und Fortbildung der Grundausbildung und/oder mittleren und höheren Führungsebene, sowie die berufsbegleitende Fortbildung als Spezialbereich der exekutiven Weiterbildung. Zusätzlich sind auch die internen Personalausleseverfahren als weiterer präventiver Faktor zu sehen.
Zu Frage 11:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.
Zu Frage 12:
Im Rahmen meiner Verantwortung als Bundesministerin für Inneres sowie der mir zur Verfügung stehenden Ressourcen und Möglichkeiten bin ich bestrebt, die einzelnen Dienststellen und Organisationseinheiten der Bundespolizei bedarfsgerecht unter Berücksichtigung der Belastungsentwicklungen personell bestmöglich zu dotieren. In welchem Ausmaß oder in welchen Bereichen eine Veränderung der Personaldotation im
Landespolizeikommando Tirol hinkünftig erforderlich sein wird, ist unter anderem von der gesamthaften polizeilichen Entwicklung abhängig und kann daher derzeit nicht konkretisiert werden.
Zu Frage 13:
Verwaltungstätigkeiten im eigentlichen Sinne werden primär durch die Inspektionskommandanten einer Dienststelle wahrgenommen. Sämtliche anderen Tätigkeiten im Innendienst (z.B. Erstellung von Anzeigen und Berichten an Gerichte und Verwaltungsbehörden) stehen im Zusammenhang mit der operativen Polizeiarbeit. Der Prozentsatz lässt sich jedoch nicht vereinheitlichen.
Zu Frage 14:
Zur Vermeidung von Mehrfacherfassungen wurde die Applikation PAD (Protokollieren, Anzeigen, Daten) eingeführt und dessen Anwendungsmöglichkeiten ständig erweitert. Durch die einmalige Eingabe der Daten können somit verschiedene Anwendungen automationsunterstützt verarbeitet und die Beamten deutlich in der Administration entlastet werden. Einmal eingegebene Grunddatensätze bleiben dabei gespeichert und können von den Berechtigten in der weiteren Aktenbearbeitung ohne Aufwand weiterhin genutzt werden. Daneben gilt es, die im Regierungsprogramm vorgesehenen Entlastungen rasch umzusetzen.
Zu Frage 16:
Infolge Erreichung des gesetzlichen Übertrittsalters ist beim Landespolizeikommando Tirol in den Jahren 2009 bis 2011 insgesamt nur 1 Ruhestand zu erwarten. Darüber hinaus werden aufgrund der Verlängerung der Hacklerregelung in den vorzitierten Jahren insgesamt 91 Ruhestände im Exekutivdienst beim Landespolizeikommando Tirol erwartet.
Zu den Fragen 17 bis 19:
Die bundesweiten Aufnahmezahlen sowie die detaillierte Aufteilung auf die einzelnen Ausbildungsstandorte bzw. Landespolizeikommanden sind zurzeit in Ausarbeitung. Von den im Regierungsübereinkommen festgesetzten jährlichen 1.000 Ausbildungsplätzen für die Exekutive wird Tirol mitpartizipieren.