13632/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.04.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13948/J des Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Frage 1:
Der Voranschlagsansatz für Repräsentationsausgaben belief sich im Jahr 2012 auf insgesamt € 11.000,--. Davon entfielen € 10.000,-- auf die Zentralleitung und auf die nachgeordnete Dienststelle Bundessozialamt € 1.000,--. Für die nachgeordneten Dienststellen der Arbeitsinspektorate gibt es in diesem Bereich keinen Voranschlag.
Frage 2:
Der Erfolg bei den Repräsentationsausgaben belief sich im Jahr 2012 auf € 71.676,29. Die Ausgaben sind im Zusammenhang mit der UNECE-MinisterInnenkonferenz im September 2012 in Wien (€ 69.636,29) sowie der Einladung anlässlich eines Benefizabends der Volkshilfe Österreich (€ 2.040,--) entstanden. Eine Aufgliederung der Kosten auf einzelne Personengruppen meines Ressorts ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich, da dazu alle Einzelbelege händisch durchgesehen werden müssten. Für nachgeordnete Dienststellen meines Ressorts entstanden keine Repräsentationskosten.
Zu Vergleichszwecken darf darauf verwiesen werden, dass die Repräsentationsausgaben der Zentralleitungen der Vorgängerressorts für die Jahre 2000 bis 2006 durchschnittlich € 87.211,59 pro Jahr betrugen (siehe Beantwortung Nr. 2376/AB vom 22. Jänner 2008 zur Anfrage Nr. 2336/J).
Frage 3:
Die Gesamtausgaben für Nahrungsmittel beliefen sich im Jahr 2012 auf € 30.847,25. Davon entfielen € 15.549,41 auf die Zentralleitung, € 12.441,82 auf das Bundessozialamt und € 2.856,02 auf die Arbeitsinspektorate.
Frage 4:
Eine Abfrage im HV-SAP-System ergibt bei der VA-Post Amtspauschale für 2012 einen Erfolg über insgesamt € 9.829,66. Hier ist es aber zu einer Fehlbuchung in Höhe von € 585,70 gekommen. Tatsächlich ausbezahlt wurde das Amtspauschale in Höhe von € 9.243,96 (12 x € 770,33).
Frage 5:
Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.
Frage 6:
Der Voranschlagsansatz für Repräsentationsausgaben beläuft sich im Jahr 2013 auf insgesamt € 12.000,--. Davon entfallen € 10.000,-- auf die Zentralleitung und auf die nachgeordnete Dienststelle Bundessozialamt € 2.000,--. Für die nachgeordneten Dienststellen der Arbeitsinspektorate gibt es in diesem Bereich keinen Voranschlag.
Frage 7:
Die Amtspauschale ist im Jahr 2013 mit € 9.000,-- veranschlagt.