13638/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.04.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/16-PMVD/2013 3. April 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 4. Februar 2013 unter der Nr. 13912/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Beratungsverträge und Studien 2012" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3, 7 und 8:
Zunächst ersuche ich im Hinblick auf die besondere Situation meines Ressorts in Bezug auf Forschungsaufträge und -inhalte um Verständnis, dass ich die Anfrage in der vorliegenden Form beantworte:
Im Jahr 2012 wurden Studien, Berichte oder Gutachten im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) mit Unternehmen, Vereinen, sonstigen Institutionen oder Personen – wie z.B. Dr. Thomas KEPPERT, Prof. Dipl.-Ing. Edmund BAUER, Technische Universität Wien, Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES), Internationales Institut für Liberale Politik (IILP), Österreichisches Institut für Internationale Politik (OIIP), Bruno Kreisky Forum, Institut für empirische Sozialforschung (IFES), GroNova AG, SORA Institut, INFORA/ICG – mit Vertragsinhalten – wie z.B. Projekte der Sicherheitsforschung, Analysen zur internationalen Verteidigungspolitik, Evaluierung von Personalmaßnahmen, Beraterleistung für die Realisierung von Corporate Security Management (CSM), Konzeptentwicklung „Haus des Sports“ – abgeschlossen. Die anfallenden Kosten lagen zwischen 2.268 Euro und 200.000 Euro und betrugen im Jahr 2012 ca. 1,15 Mio. Euro.
Zu 4:
Für mein Ressort ist es aus fachlicher Hinsicht – zur Sicherstellung der erforderlichen Qualität – wichtig, bei komplexen Bearbeitungen in speziellen Themenbereichen externen Sachverstand beizuziehen. Die Auswahl der Institute, Personen oder Unternehmen erfolgte daher grundsätzlich auf Grund deren spezifischen Eignung für die jeweilige Aufgabe. Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zuständige Stelle und erfolgte immer nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006.
Zu 5:
In den Jahren 2008
bis 2012 bearbeiteten z.B. die Universität Göttingen, die
Universität Wien, das Österreichische Institut für
Internationale Politik (OIIP), die GroNova AG und das Austria Institut
für Europa und Sicherheitspolitik (AIES) Aufträge im Wert von rund
1,3 Mio. Euro.
Zu 6:
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinne der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrecht in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu 9:
Ergebnisse liegen bereits vom Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES), vom Internationalen Institut für Liberale Politik (IILP) und vom Österreichischen Institut für Internationale Politik (OIIP) vor.
Zu 10:
Aufrechte Vertragsverhältnisse bestehen derzeit u. a. zum Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES), zum Internationalen Institut für Liberale Politik (IILP), zum Österreichischen Institut für Internationale Politik (OIIP) und zum Bruno Kreisky Forum.
Zu 11:
Nein.