13652/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.04.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 3. April 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0054-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13971/J betreffend "Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012", welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 8. Februar 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Gesamtkosten sämtlicher Belohnungen und Prämien einschließlich Leistungsbelohnungen aus Anlass des Weihnachtsfestes für alle Bediensteten der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend stellen sich wie folgt dar:
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2011: |
€ 359.262,00 |
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2012: |
€ 343.305,00 |
Antwort zu den Punkten 2, 3 und 6 bis 9 der Anfrage:
Entsprechend dem Bandbreitenmodell des Bundeskanzleramtes sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kabinett und im Staatssekretariat folgende Maximaleinstufungen vorgesehen:
· Kabinettchef/in : v1/5 (A1/7)
· stellvertretende/r Kabinettchef/in, Sonderberater einschließlich Pressereferent/in: v1/4 (A1/5 bzw. A1/6)
· Referent/in: v1/3 (A1/3 bzw. A1/4)
Gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956 erfolgte die Zuerkennung von Belohnungen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und ausschließlich aufgrund außerordentlicher Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren.
Dies gilt für die Kabinettsmitarbeiter/innen ebenso wie für sämtliche Bedienstete des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 12374/J und Nr. 13902/J verwiesen.