13652/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 3. April 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0054-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13971/J betreffend "Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012", welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 8. Februar 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Gesamtkosten sämtlicher Belohnungen und Prämien einschließlich Leistungsbelohnungen aus Anlass des Weihnachtsfestes für alle Bediensteten der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend stellen sich wie folgt dar:

 

2011:

€ 359.262,00

2012:

€ 343.305,00

 

 


Antwort zu den Punkten 2, 3 und 6 bis 9 der Anfrage:

 

Entsprechend dem Bandbreitenmodell des Bundeskanzleramtes sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kabinett und im Staatssekretariat folgende Maximaleinstufungen vorgesehen:

·           Kabinettchef/in : v1/5 (A1/7)

·           stellvertretende/r Kabinettchef/in, Sonderberater einschließlich Pressereferent/in: v1/4 (A1/5 bzw. A1/6)

·           Referent/in: v1/3 (A1/3 bzw. A1/4)

 

Gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956 erfolgte die Zuerkennung von Belohnungen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und ausschließlich aufgrund außerordentlicher Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren.

 

Dies gilt für die Kabinettsmitarbeiter/innen ebenso wie für sämtliche Bedienstete des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Es wird auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 12374/J und Nr. 13902/J verwiesen.