13664/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0043-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13952/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben der rot/schwarzen Bundesregierung im Jahr 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2012 betrug insgesamt 162.000 Euro.

 


Zu 2a und 2f:

Ausgaben im Jahr 2012:

Voranschlagstitel                           Finanzposition                                                                Euro

 Bundesministerium für Justiz            1/13008    7232   000   Repräsentationsausgaben        347.325,88

                                                                      7232   004   Ö. Richterwoche                         8.656,50

                                                                      7232   005   Ö. Juristentag                           14.778,62

                                                                       Summe                                                   370.761,00

Oberster Gerichtshof, Generalprok.    1/13108    7232   000   Repräsentationsausgaben           2.634,33

Justizbehörden in den Ländern          1/13208    7232   000   Repräsentationsausgaben          22.628,89

Justizanstalten                                 1/13308    7232   000   Repräsentationsausgaben           1.868,57

Justiz gesamt                                                                                                                397.922,76

 

Der weit überwiegende Teil der Repräsentationsausgaben (über 300.000 Euro) ist auf die 31. Justizministerkonferenz des Europarates zurückzuführen, die (auf Einladung meiner Amtsvorgängerin) vom 19.-21. September 2012 in Wien stattfand.

Zu 2b, 2c, 2d und 2e:

Eine Aufgliederung der Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortministerin, Bedienstete des Ministerbüros, Fachbeamte des Bundesministeriums für Justiz, Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass“ ist mit den Instrumenten des Rechnungswesens nicht möglich.

Zu 3:

Die Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke werden unter Finanzposition 4300.000 „Lebensmittel“ verbucht und betrugen im Jahr 2012 7,831.749,71 Euro; davon entfallen 7,534.758,47 Euro auf die Justizanstalten zur Verpflegung der Insassen.

Zu 4:

2012 betrugen die Ausgaben bei Finanzposition 7231.000 „Amtspauschale“ 9.243,96 Euro.

Zu 5:

Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.

Zu 6:

Der Finanzierungsvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2013 beträgt bei Finanzposition 1-7232.*** insgesamt 162.000 Euro.

Zu 7:

Der Finanzierungsvoranschlag im Jahr 2013 beträgt bei Finanzposition 1-7231.000 Amtspauschale 10.000 Euro.

 

Wien,        . April 2013

Dr. Beatrix Karl