13669/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.04.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                       

 

GZ: BMI-LR2220/0188-III/5/a/2013

Wien, am           . April 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 6. Februar 2013 unter der Zahl 13925/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verfahrensverkürzungen beim Asylverfahren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Eine Änderung der derzeitig vorgesehenen Verfahrensfristen im Asylverfahren ist derzeit nicht vorgesehen, da bereits jetzt rund 80 % der Verfahren in erster Instanz unter Einhaltung aller Qualitätsstandards binnen 6 Monaten entschieden werden und die derzeitigen Möglichkeiten zur Durchführung beschleunigter Verfahren als ausreichend angesehen werden. Mit der Schaffung eines eigenen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) setzt das Bundesministerium für Inneres einen weiteren Schritt zur noch schnelleren, qualitativ hochwertigeren und effektiveren Abwicklung von Asylverfahren, um hier rasch Rechtssicherheit für die betroffenen Personen zu gewährleisten. Durch die geplanten Änderungen im Gefolge der Einrichtung des BFA und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auch ein Anknüpfen an die bisher bewährte Rechtslage vorgesehen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ja.