13673/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.04.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0280-I/3/a/2013

Wien, am       .  März 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
7. Februar 2013 unter der Zahl 13951/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben der rot/schwarzen Bundesregierung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 6 der parlamentarischen Anfrage 10285/J vom 12. Jänner 2012 (10133/AB XXIV.GP) verwiesen.

 

Zu Frage 2:

Bei der Untergliederung 11 „INNERES“ wurden im Jahr 2012 € 483.165,57 für Reprä-sentationsausgaben aufgewendet.

Ein automatisiertes Herausfiltern der Ausgaben nach Repräsentationszweck und Entstehung aus der Applikation HV-SAP ist nicht möglich. Eine Zuordnung der Ausgaben im Sinne der Fragestellung b) bis f) könnte nur manuell,  mit einem unverhältnismäßig hohen und nicht zu vertretbaren administrativen Aufwand unter Einbeziehung aller budgetmittelverwaltenden Organisationseinheiten des BM.I erfolgen.


Zu Frage 3:

Bei der Untergliederung 11 „INNERES“ wurden im Jahr 2012 unter der VA-Post 4300 „Lebensmittel“ insgesamt € 2,130.058,71 verbucht.

Angemerkt wird, dass aufgrund der durch das Bundesministerium für Finanzen mit Wirksamkeit von 1. Jänner 2011 veranlassten Kontenplanharmonisierung mehrere Aus-
gabenarten, die bis zum Finanzjahr 2011 unter den VA-Posten 4300 „Lebensmittel“, 4301 „Lebensmittel“, 4302 „Lebensmittel/Küchen“, 4303 „Lebensmittel/Kantinen“, 4304 „Genuss-
mittel/Kantinen“ und 4305 „Verpflegung Polizeiarrest“ unter der VA-Post 4300 zusammen-
gefasst wurden, sodass ein automatisiertes Herausfiltern der Ausgaben lediglich für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken aus der Applikation HV-SAP aufgrund der Vielzahl von Zahlungen und Ausgabenarten nicht möglich ist.

 

Zu Frage 4:

Die Ausgaben für Amtspauschalen im Bundesministerium für Inneres betrugen im Jahr 2012 € 15.874,43.

 

Zu Frage 5:

Im Sinne der geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätze bedarf eine jede Zahlung des Bundesministeriums für Inneres sowohl einer materiell rechtlichen Grundlage, als auch einer entsprechenden Veranschlagung im jeweiligen Bundesfinanzgesetz (Grundsatz der „Doppelten gesetzlichen Bedingtheit“). Daher werden auch nur Zahlungen im Zusammen-hang mit meiner Amtsführung als Bundesministerin für Inneres getätigt.

 

Zu Frage 6 und 7:

Bei der Untergliederung 11 „INNERES“ wurden unter dem Sachkonto 7232 „Re-präsentationsausgaben“ für das Budgetjahr 2013 € 254.000,-- und unter dem Sachkonto 7231 „Amtspauschale“ € 20.000,-- veranschlagt.