13673/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.04.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0280-I/3/a/2013
Wien, am . März 2013
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
7. Februar 2013 unter der Zahl 13951/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben der
rot/schwarzen Bundesregierung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 6 der parlamentarischen Anfrage 10285/J vom 12. Jänner 2012 (10133/AB XXIV.GP) verwiesen.
Zu Frage 2:
Bei der Untergliederung 11 „INNERES“ wurden im Jahr 2012 € 483.165,57 für Reprä-sentationsausgaben aufgewendet.
Ein automatisiertes Herausfiltern der Ausgaben nach Repräsentationszweck und Entstehung aus der Applikation HV-SAP ist nicht möglich. Eine Zuordnung der Ausgaben im Sinne der Fragestellung b) bis f) könnte nur manuell, mit einem unverhältnismäßig hohen und nicht zu vertretbaren administrativen Aufwand unter Einbeziehung aller budgetmittelverwaltenden Organisationseinheiten des BM.I erfolgen.
Zu Frage 3:
Bei der Untergliederung 11 „INNERES“ wurden im Jahr 2012 unter der VA-Post 4300 „Lebensmittel“ insgesamt € 2,130.058,71 verbucht.
Angemerkt
wird, dass aufgrund der durch das Bundesministerium für Finanzen mit
Wirksamkeit von 1. Jänner 2011 veranlassten Kontenplanharmonisierung
mehrere Aus-
gabenarten, die bis zum Finanzjahr 2011 unter den VA-Posten 4300
„Lebensmittel“, 4301 „Lebensmittel“, 4302
„Lebensmittel/Küchen“, 4303 „Lebensmittel/Kantinen“,
4304 „Genuss-
mittel/Kantinen“ und 4305 „Verpflegung Polizeiarrest“ unter
der VA-Post 4300 zusammen-
gefasst wurden, sodass ein automatisiertes Herausfiltern der Ausgaben lediglich
für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken aus der
Applikation HV-SAP aufgrund der Vielzahl von Zahlungen und Ausgabenarten nicht
möglich ist.
Zu Frage 4:
Die Ausgaben für Amtspauschalen im Bundesministerium für Inneres betrugen im Jahr 2012 € 15.874,43.
Zu Frage 5:
Im Sinne der geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätze bedarf eine jede Zahlung des Bundesministeriums für Inneres sowohl einer materiell rechtlichen Grundlage, als auch einer entsprechenden Veranschlagung im jeweiligen Bundesfinanzgesetz (Grundsatz der „Doppelten gesetzlichen Bedingtheit“). Daher werden auch nur Zahlungen im Zusammen-hang mit meiner Amtsführung als Bundesministerin für Inneres getätigt.
Zu Frage 6 und 7:
Bei der Untergliederung 11 „INNERES“ wurden unter dem Sachkonto 7232 „Re-präsentationsausgaben“ für das Budgetjahr 2013 € 254.000,-- und unter dem Sachkonto 7231 „Amtspauschale“ € 20.000,-- veranschlagt.