13678/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.04.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen
haben am 7. Februar 2013 unter der ZI. 13942/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „bilaterale Kulturabkommen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen bilaterale Kulturabkommen mit Albanien, Ägypten,
Belgien, Bulgarien, China, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Indonesien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tunesien, Tschechische Republik und Ungarn.

Zu Frage 2:

Derzeit finden mit dem Staat Katar, der Republik Kosovo und der Ukraine schriftliche Verhandlungen statt.

Zu Frage 3:

Bulgarien möchte ein neues Kulturabkommen abschließen. Dies wird voraussichtlich zur Aufnahme von Verhandlungen fuhren.

Zu Frage 4:

In den 1980er Jahren scheiterten Bemühungen mit Nicaragua ein Kulturabkommen abzuschließen.


Zu Frage 5:

Entscheidend ist das Vorliegen von beiderseitigem Interesse.

Zu Frage 6:

Die Kulturbeziehungen mit den USA entwickeln sich sehr gut. Seitens der Vereinigten
Staaten von Amerika wurde kein Interesse am Abschluss eines Kulturabkommens mitgeteilt.

Zu Frage 7:

Die Kulturbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland entwickeln sich sehr gut. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) pflegt einen strukturierten Austausch mit dem Goethe-Institut. Im Ausland werden regelmäßig Kooperationsprojekte zwischen den Österreichischen Kulturforen und den Goethe-Instituten realisiert.

Zu Frage 8:

Derzeit gibt es keine Bemühungen um Formalisierung der „formlosen Absprachen über kulturelle Zusammenarbeit“, da die Partnerstaaten keine Initiativen in Richtung Kulturabkommen setzten und sich die formlosen Treffen bewährt haben.