13691/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0194-I/1/d/2013

Wien, am         . April 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Februar 2013 unter der Zahl 13965/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In den Jahren 2011 und 2012 wurden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes-ministeriums für Inneres jeweils folgende Beträge an Belohnungen und Prämien ausbezahlt:

2011: € 406.294,74

2012: € 409.281,48

 

Zu den Fragen 2, 3, 7 und 8:

In den Jahren 2011 und 2012 wurden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros sowie des Staatssekretariates jeweils folgende Beträge an Belohnungen und Prämien ausbezahlt:

2011: € 12.050,--

2012: € 13.197,43

 

Bemerkt wird, dass die genannten Beträge nahezu ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kanzleibereich sowie Fahr- und Reinigungsdienst ausbezahlt wurden. An Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sekretärs- bzw. Referentenfunktion wurde im genannten Zeitraum lediglich der Betrag von € 1.500,- zur Auszahlung gebracht. Die Gewährung erfolgte nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG.

 

Einer darüberhinausgehenden Beantwortung stehen datenschutzrechtliche Erwägungen ent-gegen.

 

Zu Frage 4:

Hinsichtlich des Zeitraumes 1. Jänner 2011 bis 30. Juni 2012 wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Voranfrage 12368/J vom 6. Juli 2012 (12214/AB XXIV.GP) verwiesen. Hinsichtlich des Zeitraumes 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012 wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Voranfrage 13896/J vom 4. Februar 2013 verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Es wird auf die Beantwortung der Frage 5 der Voranfrage 12368/J vom 6. Juli 2012 (12214/AB XXIV.GP) verwiesen.

 

Zu Frage 6:

Zur Höhe des Brutto-Durchschnittsgehalts der Mitarbeiter/innen meines Büros bzw. des Staatssekretariates darf auf die Bewertung der Arbeitsplätze verwiesen werden. Diese stellt sich wie folgt dar:

Leiter des Kabinetts: A1/7 (v1/5)

Referenten/Pressesprecher: A1/4 (v1/3)

 

Zu Frage 9:

Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG und wird im Rahmen dieser Bestimmungen insbesondere als Anerkennung für besondere Verdienste grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden.