13691/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0194-I/1/d/2013
Wien, am . April 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Februar 2013 unter der Zahl 13965/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In den Jahren 2011 und 2012 wurden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes-ministeriums für Inneres jeweils folgende Beträge an Belohnungen und Prämien ausbezahlt:
2011: € 406.294,74
2012: € 409.281,48
Zu den Fragen 2, 3, 7 und 8:
In den Jahren 2011 und 2012 wurden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros sowie des Staatssekretariates jeweils folgende Beträge an Belohnungen und Prämien ausbezahlt:
2011: € 12.050,--
2012: € 13.197,43
Bemerkt wird, dass die genannten Beträge nahezu ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kanzleibereich sowie Fahr- und Reinigungsdienst ausbezahlt wurden. An Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sekretärs- bzw. Referentenfunktion wurde im genannten Zeitraum lediglich der Betrag von € 1.500,- zur Auszahlung gebracht. Die Gewährung erfolgte nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG.
Einer darüberhinausgehenden Beantwortung stehen datenschutzrechtliche Erwägungen ent-gegen.
Zu Frage 4:
Hinsichtlich des Zeitraumes 1. Jänner 2011 bis 30. Juni 2012 wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Voranfrage 12368/J vom 6. Juli 2012 (12214/AB XXIV.GP) verwiesen. Hinsichtlich des Zeitraumes 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012 wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Voranfrage 13896/J vom 4. Februar 2013 verwiesen.
Zu Frage 5:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 5 der Voranfrage 12368/J vom 6. Juli 2012 (12214/AB XXIV.GP) verwiesen.
Zu Frage 6:
Zur Höhe des Brutto-Durchschnittsgehalts der Mitarbeiter/innen meines Büros bzw. des Staatssekretariates darf auf die Bewertung der Arbeitsplätze verwiesen werden. Diese stellt sich wie folgt dar:
Leiter des Kabinetts: A1/7 (v1/5)
Referenten/Pressesprecher: A1/4 (v1/3)
Zu Frage 9:
Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG und wird im Rahmen dieser Bestimmungen insbesondere als Anerkennung für besondere Verdienste grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden.