13692/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0028-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. APR. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 08. Februar 2013, Nr. 13968/J, betreffend Gesamtkosten

                        von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 08. Februar 2013, Nr. 13968/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

In den Jahren 2011 und 2012 wurden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMLFUW jeweils folgende Beträge an Belohnungen ausbezahlt:

 

2011

358.763,77 €

2012

360.890,14 €

Zu den Fragen 2 und 3 sowie 6 bis 9:

 

Die Arbeitsplätze aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesdienst unterliegen einer festen Bewertung in Abhängigkeit von den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Für die in der Anfrage genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten folgende Bewertungen:

 

Der Leiter des Büros des Herrn Bundesministers weist eine Bewertung von v1/5 auf, sein Stellvertreter v1/4, die restlichen Referenten sind in v1/3 bewertet.

 

Für den angesprochenen Personenkreis wurden in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 7500 € an Belohnungen ausbezahlt.

 

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts gelten die mit der Personalvertretung erarbeiteten Belohnungsrichtlinien, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Belohnungen und Leistungsprämien für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel vorsehen.

 

Die Gewährung von Belohnungen im Ressort richtet sich nach den Bestimmungen des § 19 GehG und wird im Rahmen dieser Bestimmungen sowie der ressortüblichen Vorgaben als Anerkennung für besondere Verdienste und als Motivationsinstrument grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden.

 

Zu Frage 4:

 

Im Jahre  2011 und 2012 waren im Ministerbüro jeweils 21 Personen - manche allerdings nicht über den gesamten Zeitraum - beschäftigt.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der Voranfragen 12371/J aus 2012 und 13899/J aus 2013 verwiesen.

 

Zu Frage 5:

 

Die Gesamtkosten für die im Ministerbüro tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beliefen sich im Zeitraum 1.1.2011 bis 31.12.2011 auf 504.506,01 €.

 

Der Bundesminister: