13693/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Februar 2013 unter der Zl. 13961/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Ausgaben für Prämien (Leistungsprämien gemäß § 76 VBG 1948) und Belohnungen (gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956) betrugen in der Zentrale des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) für das Jahr 2011 € 637.720,23 und für das Jahr 2012 € 622.761,32.
Zu den Fragen 2 und 6:
Das BMeiA hat für Belohnungen und Leistungsprämien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett (ohne Schreib- und Hilfskräfte) und im Büro des Herrn Staatssekretärs (ohne Schreib- und Hilfskräfte) für das Jahr 2011 insgesamt € 9.362,42 und für das Jahr 2012 insgesamt € 11.140,92 ausgegeben.
Das Bruttogehalt richtet sich nach der Bewertung des Arbeitsplatzes. Der Arbeitsplatz eines Leiters des Kabinetts des Vizekanzlers ist in v1/6 sowie der Referentinnen und Referenten in v1/5 eingestuft. Der Arbeitsplatz eines Leiters des Büros eines Staatssekretärs ist in v1/5, einer stellvertretenden Leiterin in v1/4 und der Referentinnen und Referenten in v1/3 eingestuft.
Zu den Fragen 3 und 7 bis 9:
Die Gewährung von Leistungsprämien richtet sich nach § 76 VBG 1948 und Belohnungen nach § 19 Gehaltsgesetz 1956. Diese werden im BMeiA nach den Kriterien Leistung, Belastung durch die Anforderungen des Arbeitsplatzes und nach sozialen Kriterien vergeben.
Zu Frage 4:
Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 13892/J-NR/2013 vom 4. Februar 2013.
Zu Frage 5:
Im Jahr 2011 betrugen die Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Dienstgeberanteile, Familienbeihilfen, Kinderzulagen) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett (ohne Schreib- und Hilfskräfte) € 1.301.231,91 und für das Büro des Staatssekretärs (ohne Schreib- und Hilfskräfte) € 284.215,43.