13694/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.04.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0077-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13963/J vom 8. Februar 2013 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im Jahr 2011 wurden an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen € 2.587.780,-- an Belohnungen ausbezahlt, im Jahr 2012 waren es € 2.479.532,--.
Zu 2., 3. und 7. bis 9.:
Hinsichtlich der Bewertungen der Arbeitsplätze in den politischen Büros entsprechend den dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften ist bis zum 20. April 2011 gegenüber der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5416/J vom 20. Mai 2010 keine Änderung eingetreten. Mit meinem Amtsantritt am 21. April 2011 wurden die Bewertungen im Ministerbüro wie folgt geändert, während jene im Büro des Herrn Staatssekretärs unverändert belassen wurden:
• Büroleiter/in: A1/7 = v1/5 (zuvor: A1/8 = v1/6)
• Fachreferenten/innen inklusive Pressesprecher/in: A1/3 = v1/3 bzw. A1/6 = v1/4 (zuvor: A1/7 = v1/5)
Referentinnen und Referenten des Ministerbüros erhalten dabei unverändert einen Bezug,
mit welchem alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht abgegolten sind, sie erhalten daher darüber hinaus insbesondere keine Überstundenvergütungen oder Mehrleistungszulagen.
Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach § 19 Gehaltsgesetz 1956 und wird im Rahmen dieser Bestimmung als Anerkennung für besondere Verdienste und als Motivationsinstrument grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden. Dieser Maßstab wird für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so auch jene der politischen Büros, angewendet, wobei auf die individuelle Leistung der Mitarbeiterin beziehungsweise des Mitarbeiters eingegangen wird. Die Honorierung von Leistung entspricht der im Regierungsprogramm festgelegten Zielsetzung für den öffentlichen Dienst und trägt zur Sicherung der Leistungsbereitschaft der Bediensteten bei.
Zu 4. bis 6.:
Es wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 13894/J vom 4. Februar 2013 sowie Nr. 12366/J vom 6. Juli 2012 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen