13695/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0062-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. April 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13969/J-NR/2013 betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 8. Februar 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die an Bedienstete des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ausbezahlten Belohnungen/Prämien beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt EUR 412.213,-- und im Jahr 2012 auf insgesamt EUR 417.312,--.

 

Zu Fragen 2 und 3 sowie 6 bis 9:

Hingewiesen wird, dass auch die Arbeitsplätze in den Ministerbüros einer Bewertung unterliegen. Ausgehend von den einschlägigen Richtlinien des Bundeskanzleramtes ergibt sich: v1/5 für Büroleiter/Büroleiterin, v1/4 für stellvertr. Kabinettchef/in, Sonderberater/in oder Pressesprecher/in; v1/3 für Referent/in.

Hinsichtlich 2011 wurden an 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Belohnungen/Prämien in der Höhe von EUR 140,-- bis EUR 3.830,-- ausbezahlt, deren Gesamtsumme im Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011 mit EUR 7.390,-- zu beziffern ist.


Hinsichtlich 2012 wurden an 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Belohnungen/Prämien in der Höhe von EUR 220,-- bis EUR 1.420,-- ausbezahlt, deren Gesamtsumme im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012 mit EUR 5.850,-- beziffern ist.

Die Ausbezahlung dieser Belohnungen hielt sich im Rahmen der ressortüblichen Aktionen, mit denen leistungsbezogene Prämien ausbezahlt werden. Grundsätzlich werden in der Zentralleitung Belohnungen/Prämien im Hinblick auf die besonderen Leistungen, die im jeweiligen Tätigkeitsfeld der einzelnen Bediensteten erbracht wurden und die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren, zuerkannt. Diese auf alle Bediensteten anzuwendenden Vorgaben gelten daher auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros. Die Vergabe von Belohnungen richtet sich nach § 19 GehG.

 

Zu Frage 4:

Im Ministerbüro der Frau Bundesministerin wurden im Jahr 2011 durchgehend vier Referentinnen und Referenten beschäftigt. Jeweils ein Referent ist mit 17. Juli 2011 bzw. mit 31. August 2011 und zwei Referenten sind mit 30. September 2011 ausgeschieden. Jeweils ein Referent ist ab 1. März 2011 bzw. ab 1. Juni 2011 bzw. ab 1. Juli 2011 bzw. ab 15. September 2011 beschäftigt worden.

Im Jahr 2012 wurden im Ministerbüro durchgehend sieben Referentinnen und Referenten beschäftigt. Ein Referent ist mit 30. Juni 2012 ausgeschieden. Jeweils ein Referent ist ab 11. Juni 2012 bzw. ab 16. Juli 2012 beschäftigt worden.

 

Zu Frage 5:

Aus der Beschäftigung der Referentinnen und Referenten des Ministerbüros sind im Jahr 2011 Gesamtkosten (inkl. Dienstgeber-Anteile) in Höhe von EUR 942.293,86 entstanden. Darin enthalten sind auch jene Leistungen, die (in Zusammenhang mit der Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter des Ministerbüros) aufgrund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen angefallen sind.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.