13696/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0050-I/4/2013

Wien, am 8. April 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Februar 2013 unter der Nr. 13959/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie hoch waren die tatsächlich abgerechneten und von Ihrem Ressort zu tragen­den Gesamtkosten für sogenannte Belohnungen und Prämien in den Jahren 2011 und 2012 jeweils?

 

Einleitend halte ich fest, dass das Bundeskanzleramt wie jeder andere moderne Be­trieb ein Führungsmodell mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen implementiert hat, in dem Prämien für besondere Leistungen ein notwendiger Bestandteil sind. Somit wur­den in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes jeweils folgende Beträge an Belohnungen ausbezahlt:


Jahr

Summe

2011

€ 295.991,--

2012

€ 258.818,--

 

Zu den Fragen 2, 3 sowie 6 bis 9:

Ø  Welche jeweilige Gehaltsstufe hatten bzw. haben die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter des Ministerbüros bzw. eines allfällige eingerichteten Büros einer Staatsse­kretärin/eines Staatssekretärs an welche zwischen 1.1.2011 bis einschließlich 31.12.2012 Prämien und/oder Belohnungen ausbezahlt wurden? (Aufgrund der Anonymisierung der konkreten Personen wird um Angabe der jeweiligen Gehalts­stufe und die Ausweisung der jeweiligen Belohnung und Prämie für die Jahre 2011 und 2012 angefordert)

Ø  Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher besonderen Leistung oder wel­chem besonderen Anlasses wurde jeweilig eine Prämie bzw. Belohnung jeweils zuerkannt?

Ø  Wie hoch war der jährliche Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines in Ihrem Minis­terbüro bzw. allfällig eingerichteten Staatssekretariates tätigen Mitarbeiters (Fach­referenten, Büroleitung, Pressesprecher ohne Schreib- und Hilfskräfte) in den Jahren 2011 und 2012 jeweils inklusive abgerechneter Reisekosten, Spesen, Überstundenpauschalen etc.?

Ø  Welche Richtlinien gibt es für die Erteilung von Prämien und Belohnungen in Ihrem Ressort?

Ø  Haben alle Empfänger in dem unter Frage 2 genannten Zeitraum diese Kriterien erfüllt? Wenn ja, wie?

Ø  Sind Sie angesichts der Belastungspolitik der Bundesregierung bereit, diesem Prämien- und Belohnungswesen in Ihrem Ressort ein Ende zu setzen? Wenn nein, warum nicht?

 

Die angefragten Arbeitsplätze unterliegen folgenden Bewertungen:

 

Der Arbeitsplatz der Kabinettschefin meines Kabinetts ist mit v1/6 bewertet; die Ar­beitsplätze der Referentinnen und Referenten inklusive Pressesprecher/in sind mit v1/5 bzw. A1/7 bewertet.

 

Im Büro von Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer sind die Arbeitsplätze der Bürolei­terin mit v1/5, des stellvertretenden Büroleiters mit v1/4 und der Referentinnen und Referenten mit v1/3 bewertet.

 

Die Bezugshöhe ergibt sich aus den bezugshabenden gehaltsrechtlichen Regelun­gen unter Berücksichtigung der abzugeltenden Mehrleistungen. Die von der Sektion III des Bundeskanzleramtes mitgeteilten Vorgaben (Obergrenzen) im Zusammen­hang mit der Zustimmung zu Sonderverträgen werden dabei eingehalten.


Zum generellen Aspekt der Fragen 6 ff ist festzuhalten, dass die Gewährung von Be­lohnungen gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956 erfolgt. Im Rahmen dieser Bestimmung sowie der ressortüblichen Vorgaben werden als Anerkennung für besondere Leistun­gen Belohnungen zuerkannt. Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel werden ent­sprechend dieser Vorgaben Belohnungen, insbesondere auch als Motivationsinstru­ment, grundsätzlich weiterhin zuerkannt, da motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter insbesondere auch für die Erreichung von Ressortzielen von großer Bedeutung sind.

 

Im Jahr 2011 wurden an die Referentinnen und Referenten meines Kabinetts sowie des Büros des Herrn Staatssekretärs Dr. Ostermayer Belohnungen in der Höhe von insgesamt € 4.000,- ausbezahlt. Im Jahr 2012 wurden an die Referentinnen und Re­ferenten meines Kabinetts sowie des Büros des Herrn Staatssekretärs Dr. Oster­mayer keine Belohnungen ausbezahlt.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie viele Mitarbeiter beschäftigten Sie in den Jahren 2011 und 2012 in Ihrem Ministerbüro bzw. einem allfällig eingerichteten Staatssekretariat?

 

Ich verweise auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 12362/J vom 6. Juli 2012 und Nr. 13890/J vom 4. Februar 2013.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie hoch waren die durch Ihr Ressort zu tragenden Gesamtkosten (inklusive Dienstgeberbeiträge, SV-Abgaben, Steuern, Überstundenpauschale, Spesen, Diäten, sonstiger Entgeltbestandteile etc.) für die im Zeitraum vom 1.1.2011 bis einschließlich 31.12.2011 beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mi­nisterbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12362/J vom 6. Juli 2012.

 

 

Mit freundlichen Grüßen