13697/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.290/0043-I/4/2013                                             Wien, am            April 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Februar 2013 unter der Nr. 13960/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie hoch waren die tatsächlich abgerechneten und von Ihrem Ressort zu tragen­den Gesamtkosten für sogenannte Belohnungen und Prämien in den Jahren 2011 und 2012 jeweils?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13959/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 


Zu den Fragen 2, 3 und 6 bis 9:

Ø  Welche jeweilige Gehaltsstufe hatten bzw. haben die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter des Ministerbüros bzw. eines allfällige eingerichteten Büros einer Staatsse­kretärin/eines Staatssekretärs an welche zwischen 1.1.2011 bis einschließlich 31.12.2012 Prämien und/oder Belohnungen ausbezahlt wurden? (Aufgrund der Anonymisierung der konkreten Personen wird um Angabe der jeweiligen Gehalts­stufe und die Ausweisung der jeweiligen Belohnung und Prämie für die Jahre 2011 und 2012 angefordert)

Ø  Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher besonderen Leistung oder wel­chem besonderen Anlasses wurde jeweilig eine Prämie bzw. Belohnung jeweils zuerkannt?

Ø  Wie hoch war das jährliche Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines in Ihrem Minis­terbüro bzw. allfällig eingerichteten Staatssekretariates tätigen Mitarbeiters (Fach­referenten, Büroleitung, Pressesprecher ohne Schreib- und Hilfskräfte) in den Jahren 2011 und 2012 jeweils inklusive abgerechneter Reisekosten, Spesen, Überstundenpauschalen etc.?

Ø  Welche Richtlinien gibt es für die Erteilung von Prämien und Belohnungen in Ih­rem Ressort?

Ø  Haben alle Empfänger in dem unter Frage 2 genannten Zeitraum diese Kriterien erfüllt? Wenn ja, wie?

Ø  Sind Sie angesichts der Belastungspolitik der Bundesregierung bereit, diesem Prämien- und Belohnungswesen in Ihrem Ressort ein Ende zu setzen? Wenn nein, warum nicht?

 

Die angefragten Arbeitsplätze unterliegen folgenden Bewertungen:

 

Der Arbeitsplatz meiner Büroleiterin ist mit A1/7 bzw. v1/5 bewertet, der meines stell­vertretenden Büroleiters mit v1/4. Die Arbeitsplätze meiner Referentinnen und Refe­renten sind mit v1/3 bewertet.

 

Die Bezugshöhe ergibt sich aus den bezughabenden gehaltsrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung der abzugeltenden Mehrleistungen. Die von der Sektion III des Bundeskanzleramtes mitgeteilten Vorgaben (Obergrenzen) im Zusammenhang mit der Zustimmung zu Sonderverträgen werden dabei eingehalten.

 

Zum generellen Aspekt der Fragen 6 ff ist festzuhalten, dass die Gewährung von Belohnungen gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956 erfolgt. Im Rahmen dieser Bestim­mung sowie der ressortüblichen Vorgaben werden als Anerkennung für besondere Leistungen Belohnungen zuerkannt. Eine weitere Zuerkennung von Belohnungen ist nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel möglich.

 

In den Jahren 2011 und 2012 wurden insgesamt an zehn Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter meines Büros Belohnungen in jeweils folgender Gesamthöhe ausbezahlt:

 

Jahr

Summe

2011

€ 4.050,-

2012

€ 3.700,-

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie viele Mitarbeiter beschäftigten Sie in den Jahren 2011 und 2012 in Ihrem Ministerbüro bzw. einem allfällig eingerichteten Staatssekretariat?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 12363/J vom 6. Juli 2012 und Nr. 13891/J vom 4. Februar 2013.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie hoch waren die durch Ihr Ressort zu tragenden Gesamtkosten (inklusive Dienstgeberbeiträge, SV-Abgaben, Steuern, Überstundenpauschale, Spesen, Diäten, sonstiger Entgeltbestandteile etc.) für die im Zeitraum vom 1.1.2011 bis einschließlich 31.12.2011 beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mi­nisterbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12363/J vom 6. Juli 2012.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen