13698/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14145/J der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Krist, Genossinnen und Genossen wie folgt:
Vorweg weise ich darauf hin, dass nachfolgend die Antworten entsprechend der Anfrage nummeriert sind (in der Anfrage scheint keine Frage 3 auf). Überdies darf bemerkt werden, dass sich die Beantwortung der Fragen – entsprechend dem Titel der Anfrage – auf die Gebietskrankenkassen beschränkt.
Die gegenständliche Anfrage wurde meinerseits an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet; dieser hat mir dazu nachfolgendes Datenmaterial und nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt.
Fragen 1 und 2 sowie 4 und 6:
Es darf auf die nachstehenden drei Tabellen bzw. Aufstellungen verwiesen werden.



Frage 5:
Dazu hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mitgeteilt, dass dieser Betrag nicht feststellbar ist, da die Krankenversicherungsträger diese Information nicht erhalten. Insbesondere ist nicht bekannt, ob und in welcher Höhe die Gehälter ausbezahlt wurden. Darüber hinaus geht aus der Fragestellung nicht eindeutig hervor, worauf sich das Wort „davon“ bezieht.
Daten über Dienstnehmeranteile am Rückstand zum Jahresende liegen in elektronisch auswertbarer Form nicht vor. Eine Trennung der rückständigen Beiträge in Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht bzw. generell nur mit enormen Arbeits- und Zeitaufwand möglich.
In den als uneinbringlich abgeschriebenen Beträgen sind allerdings aus folgendem Grund nur geringe Dienstnehmeranteile enthalten: uneinbringlich abgeschriebene Beträge resultieren überwiegend aus Unternehmensinsolvenzen. In diesen Fällen werden die Dienstnehmeranteile vom Insolvenz-Entgelt-Fonds entrichtet. Die abgeschriebenen Beträge umfassen daher überwiegend Dienstgeberanteile.
Frage 7:
Es darf angemerkt werden, dass die Zahlen über Beitragsrückstände bzw. abgeschriebenen Versicherungsbeiträge per se keinen Rückschluss auf allfällige strafrechtlich relevante (wie z.B. betrügerische) Handlungen zulassen. In den Beitragsrückständen sind alle Beiträge enthalten, die zum Stichtag überfällig sind. Diese Beiträge sind zum Teil gemahnt, zum Teil auch schon der Exekution unterzogen oder werden im Zuge von Ratenvereinbarungen beglichen. Darüber hinaus erstrecken sich Insolvenzverfahren oftmals über längere Zeiträume, sodass sich die „insolvenzverhangenen Beiträge“ summieren.
Die abgeschriebenen Versicherungsbeiträge resultieren überwiegend aus wirtschaftlich bedingten Insolvenzen. Laut Berichten des Kreditschutzverbandes 1870 ist nur ein geringer Teil der Insolvenzen tatsächlich auf betrügerische Handlungen zurückzuführen. Der größte Teil der Insolvenzen ist auf wirtschaftliches Scheitern, Fehler im Management, Kapitalmangel, Kalkulationsfehler etc. zurückzuführen.
Österreichweit werden rund 97 bis 98 % der Beiträge so rechtzeitig bezahlt, dass keine Mahnungen erforderlich sind. Beispielsweise hatte die NÖGKK im Jahr 2011 eine Einbringungsquote von 99,67 %. Bei der StGKK werden ca. 94 % der Sozialversicherungsbeiträge innerhalb der Einzahlungsfrist entrichtet. Von den gemahnten Beiträgen ist etwa ein Viertel (also weniger als 1,5 % der vorgeschriebenen Beiträge) zu exekutieren. Unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten der Beitragseinhebung beträgt die Einbringungsquote bei der StGKK über 99 %.
Zur Verhinderung bzw. Hintanhaltung von Sozialbetrug wurden durch den Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit Maßnahmen gesetzt (z.B. Einführung der §§ 153c, 153d und 153e StGB, AuftraggeberInnenhaftung gemäß §§ 67a ff ASVG, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz). Mit all diesen bestehenden rechtlichen Möglichkeiten werden seitens der Gebietskrankenkassen „kriminelle Machenschaften“ bekämpft.
Um diese auch in Zukunft verhindern zu können, ist eine stetige Beobachtung des wirtschaftlichen Umfelds notwendig. Seitens meines Ressorts wurde ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben wurde, um die verschiedenen Erscheinungsformen von Sozialbetrug eingehend zu durchleuchten und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Das Forschungsteam der Universität Wien (Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Frau Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Frau ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Windisch-Graetz und Herr Mag. Martin Meißnitzer) hat in dieser Studie konkrete Vorschläge zur effektiveren Bekämpfung des Sozialbetrugs erstellt. Der Endbericht des Forschungsprojekts ist auf der Homepage des Sozialressorts einsehbar.
In Entsprechung der Empfehlungen dieser Studie wurde auch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus ExpertInnen des Sozial-, Finanz-, Gesundheits-, Innen- und Justizministeriums, der Sozialversicherung und aus dem Forschungsteam der Universität Wien, ins Leben gerufen, die das Projekt fachlich begleitet und weitere Lösungsansätze erarbeitet.
Frage 8:
Derzeit sind diesbezüglich keine Initiativen geplant.