13700/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.04.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/20-PMVD/2013 8. April 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Februar 2013 unter der Nr. 13967/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für die Jahre 2011 und 2012" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Für mehr als 22.000 Beschäftigte in meinem Ressort wurden im Jahr 2011 rund 1,62 Mio. Euro für Belohnungen und rund 0,38 Mio. Euro für Leistungsprämien sowie im Jahr 2012 rund 2,68 Mio. Euro für Belohnungen und rund 0,32 Mio. Euro für Leistungsprämien angewiesen.
Zu 2 bis 5 und 7 bis 9:
In diesem Zusammenhang darf ich zunächst festhalten, dass der Gesetzgeber im Sinne des § 19 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 22 Vertragsbedienstetengesetz 1948 die Möglichkeit vorsieht, Belohnungen für besondere Leistungen, die nicht durch andere Vorschriften abzugelten sind, an Bedienstete zu gewähren. Nicht unerwähnt möchte ich jedoch lassen, dass das Gesetz für Vertragsbedienstete darüber hinaus noch die Möglichkeit der Gewährung von Leistungsprämien gem. § 76 Vertragsbedienstetengesetz 1948 vorsieht. Die entsprechenden ressortinternen Richtlinien wurden mittels VBl. I Nr. 32/2009 (Belohnungen – Fassung 2009) und VBl. I Nr. 33/2009 (Leistungsprämien – Fassung 2009) verlautbart.
Im Zeitraum von 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2012 erhielten 35 Bedienstete des „Kabinetts des Bundesministers“ Belohnungen. Die Höhe der Belohnungen lag jeweils zwischen 200 und 1.000 Euro. Die in diesem Zeitraum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Kabinetts des Bundesministers“ angewiesene Belohnungen wurden im Hinblick auf die besonderen Leistungen, die im jeweiligen Tätigkeitsfeld der einzelnen Bediensteten erbracht wurden, gewährt. Im Detail verweise ich auf die Beantwortungen der Anfragen Nr. 12370/J und Nr. 13898/J. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Zu 6:
Das Gehalt bzw. die Entlohnung eines Bediensteten, der entweder als Büroleiter, Pressesprecher bzw. Fachreferent im „Kabinett des Bundesministers“ verwendet wird, richtet sich nach der jeweiligen Bewertung des Arbeitsplatzes und damit verknüpft nach dem im Gehaltsgesetz 1956 bzw. im Vertragsbedienstetengesetz 1948 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung vorgesehenen Bezug. So ist im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Arbeitsplatz Büroleiter (Kabinettchef) mit A1/8, der Arbeitsplatz Pressesprecher mit A1/4 und der Arbeitsplatz Fachreferent – je nach Aufgabenstellung – mit A1/4, A1/3, A2/7 bzw. MBO2/7 oder A2/4 bewertet. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.