13703/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 9. April 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0056-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13974/J betreffend "rot-schwarzer Postenschacher in staatsnahen Unternehmen", welche die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen am 11. Februar 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Es ist richtig, dass die erneute Besetzung des dritten Vorstandspostens im Jänner 2013 ausgeschrieben wurde. Dieser Beschluss des Austrian Power Grid-Aufsichtsrates, welcher keinen Gegenstand des Vollziehung meines Ressorts betrifft, wurde nach Informationen meines Ressorts vor dem Hintergrund der massiv steigenden und komplexeren Anforderungen an die APG als europäischer Übertragungsnetzbetreiber, insbesondere nach der Umsetzung des rechtlich gebotenen Unbundlings, gefasst.


Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Erst nach der Bestellung des Vorstandes kann ein Vorstandsvertrag verhandelt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Besetzung eines Vorstandsmitglieds in der APG liegt nicht in der Entscheidungs- bzw. Zustimmungskompetenz des Aufsichtsrates der VERBUND AG.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Im Einklang mit den Bemühungen der Bundesregierung, den Frauenanteil in Aufsichtsräten staatsnaher Betriebe zu erhöhen, wurde der Frauenanteil im Aufsichtsrat der VERBUND AG von 13,3% auf 20% gesteigert.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 12 der Anfrage:

 

Die Einhaltung der in § 30 Abs. 1 Z 2 bzw. § 30 Abs. 1 Z 2 iVm § 30 Abs. 4 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) vorgesehenen Frist ist maßgebend für Bestellungen bei der APG. Im Übrigen handelt es sich um eine Angelegenheit der APG und damit um keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Aufgrund der Unbundling-Bestimmungen ist die Einflussnahme auf die APG im gesetzlich zulässigen Maß stark eingeschränkt.


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

Antwort zu den Punkten 10, 11 und 13 der Anfrage:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Die Auswahl und die Bestellung von Vorstandsmitgliedern obliegen dem Aufsichtsrat der APG und stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend dar.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Im Hinblick auf den abgeschlossenen Vorstandsvertrag bestand zu keiner Zeit eine Unvereinbarkeit von Nebentätigkeiten.

 

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Es ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13975/J durch den Herrn Bundeskanzler zu verweisen.


Antwort zu den Punkten 17 bis 19 der Anfrage:

 

Im Sinne des Art. 52 B-VG kann diese Frage nur bezüglich solcher Unternehmen beantwortet werden, für welche die Vertretung der Eigentümerrechte dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zukommt. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen werden die Fragen für die nachstehenden Unternehmen beantwortet, wobei darauf hinzuweisen ist, dass sämtliche Mitglieder von Leitungsorganen gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz und daher ausschließlich aufgrund der Eignung (§ 4 Abs. 1) besetzt wurden und werden.

 

Verbund AG

Es ist auf die unter http://www.verbund.com/cc/de/investor-relations /finanzpublikationen veröffentlichten Geschäftsberichte zu verweisen.

 

Austrian Business Agency (ABA)

Der Vertrag mit dem am 1. März 1997 bestellten Geschäftsführer ist nicht befristet. Die Bekanntgabe des Jahresbruttogehaltes des Geschäftsführers ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Austria Wirtschaftsservice GmbH

Die Verträge mit den zwei Geschäftsführern, die am 1. Oktober 2012 bestellt wurden, laufen mit 30. September 2017 aus. Die Funktionsdauer der 15 am 24. Mai 2012 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats läuft für die Zeit bis zur Beendigung jener Generalversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach ihrer Entsendung beschließt.

 

Die Bekanntgabe des Jahresbruttogehaltes der Geschäftsführer ist aufgrund der Rückführbarkeit auf Einzelpersonen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die gesamten Aufwendungen für die Vergütungen der 15 Mitglieder des Aufsichtsrats betragen jährlich insgesamt € 22.150 zuzüglich Sitzungsgeldern von € 100 pro Person und Sitzung.


Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH

Die Verträge mit den zwei Geschäftsführern, die am 1. September 2009 bestellt wurden, laufen mit 31. August 2014 aus. Die 15 Mitglieder des Aufsichtsrats wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten entsendet, das Ende der Funktionsperioden ist offen.

 

Die Bekanntgabe des Jahresbruttogehaltes der Geschäftsführer ist aufgrund der Rückführbarkeit auf Einzelpersonen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die gesamten Aufwendungen für die Vergütungen der 15 Mitglieder des Aufsichtsrats betragen jährlich insgesamt € 25.500. Dieser Betrag beinhaltet auch die Vergütungen für die drei zur Beratung hinzugezogenen Mitglieder ohne Stimmrecht.

 

Familie & Beruf Management GmbH

Der Vertrag mit der am 5. Oktober 2011 bestellten Geschäftsführerin ist auf fünf Jahre befristet. Die Funktionsperiode der vier Mitglieder des Aufsichtsrats läuft von 19. März 2012 bis längstens 29. Februar 2016.

 

Die Bekanntgabe des Jahresbruttogehaltes der Geschäftsführerin ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die gesamten Aufwendungen für die Vergütungen der vier Mitglieder des Aufsichtsrats betragen jährlich insgesamt € 6.600.

 

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

Die Verträge mit den zwei Geschäftsführern laufen von 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2016 bzw. von 17. Mai 2011 bis 16. Mai 2016. Die Funktionsperiode der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats läuft von 28. Juni 2011 bis zur Beschlussfassung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015.

 

Die Bekanntgabe des Jahresbruttogehaltes der Geschäftsführer ist aufgrund der Rückführbarkeit auf Einzelpersonen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die gesamten Aufwendungen für die Vergütungen der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2012 insgesamt € 23.611.


Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H.

Der Vertrag mit dem am 1. September 2012 bestellten Geschäftsführer läuft am 31. August 2017 ab. Die Funktionsperiode der acht Mitglieder des Aufsichtsrats läuft von 2. August 2012 bis zur Beschlussfassung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016.

 

Die Bekanntgabe des Jahresbruttogehaltes des Geschäftsführers ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die gesamten Aufwendungen für die Vergütungen der acht Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2012 insgesamt € 10.890.

 

Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.

Der Vertrag mit der am 1. Oktober 2010 bestellten Geschäftsführerin läuft am 30. September 2015 ab. Die Funktionsperiode der fünf Mitglieder des Aufsichtsrats läuft von 25. September 2009 bzw. 11. Dezember 2012 bis zur Beschlussfassung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013.

 

Die Bekanntgabe des Jahresbruttogehaltes der Geschäftsführerin ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die gesamten Aufwendungen für die Vergütungen der fünf Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2012 insgesamt € 2.000.

 

Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H.

Der Vertrag mit der am 1. Dezember 2012 bestellten Geschäftsführerin läuft am 31. Dezember 2016 ab. Die Funktionsperiode der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats läuft von 2. August 2012 bis zur Beschlussfassung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016.

 

Die Bekanntgabe des Jahresbruttogehaltes der Geschäftsführerin ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die gesamten Aufwendungen für die Vergütungen der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2012 insgesamt € 4.960.