13706/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.04.2013
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva
Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Februar 2013 unter
der ZI. 13977/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „rot-schwarzer Postenschacher in staatsnahen
Unternehmen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 15 und 18:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Zu Frage 16:
Nein.
Zu den Fragen 17 und 19:
Sämtliche Mitglieder der
geschäftsführenden Leitungsorgane der Institutionen, für die dem
BMeiA die Vertretung der Eigentümerrechte zukommt, wurden und werden
gemäß den rechtlichen Bestimmungen und daher aufgrund ihrer Eignung
besetzt.
1. Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter Haftung (Austrian Development Agency, ADA)
Der Vertrag der
Geschäftsführerin läuft von 1. November 2011 bis 31. Oktober
2015. Sie
wird allerding diese Funktion vorzeitig beenden und die Leitung der
Österreichischen
Botschaft in Pretoria übernehmen. Zu ihrem Nachfolger verweise ich auf
meine
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 13794/J-NR/2013 vom 31.
Jänner 2013.
Der
Geschäftsführervertrag entspricht der Verordnung der Bundesregierung
betreffend Vertragsschablonen gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz, das
monatliche Entgelt orientiert
sich am Fixgehalt für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der
Verwendungsgruppe A1 der Funktionsgruppe 8 gemäß § 31
Gehaltsgesetz 1956 idgF.
Die aktuelle Funktionsperiode des Aufsichtsrats, dessen Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, läuft von 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2014.
2. Diplomatische Akademie Wien (DAK)
Der Vertrag des Direktors der Diplomatischen Akademie läuft von 1. April 2009 bis 31. März 2013; der Direktor wurde zwischenzeitlich für weitere vier Jahre bestellt.
Das monatliche Entgelt orientiert sich am Fixgehalt für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Verwendungsgruppe A1 der Funktionsgruppe 7 gemäß § 31 Gehaltsgesetz 1956 idgF.
Die aktuelle Funktionsperiode des Kuratoriums, dessen Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, läuft von 9. März 2009 bis 8. März 2015.
3. Österreich Institut G.m.b.H. (ÖI)
Der Vertrag der Geschäftsführerin läuft von 1. April 2012 bis 31. März 2014.
Der Geschäftsführervertrag entspricht der
Verordnung der Bundesregierung betreffend Vertragsschablonen gemäß
dem Stellenbesetzungsgesetz, das monatliche Entgelt orientiert
sich am Gehalt eines Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der
Verwendungsgruppe A1 der Funktionsgruppe 6 gemäß den §§ 28
und 30 Gehaltsgesetz 1956 idgF.
Die aktuelle Funktionsperiode des Aufsichtsrates, dessen Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, läuft von 12. Juni 2012 bis 11. Juni 2016.
4. Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF)
Ein Mitarbeiter der Abteilung IV.3 des BMeiA wurde im August 2008 für die Funktion des Geschäftsführers auf unbefristete Zeit bestellt. Er erhält für seine Geschäftsführertätigkeit keine zusätzliche Vergütung.
Die aktuelle Funktionsperiode des Kuratoriums, dessen Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, läuft von 3. März 2009 bis 3. März 2014.