13707/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.04.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0051-I/4/2013

Wien, am 11. April 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnik-Piesczek, Freundinnen und Freunde haben am 11. Februar 2013 unter der Nr. 13975/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend rot-schwarzer Postenschacher in staatsnahen Unternehmen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 15:

Ø  Ist es richtig, dass in der Netzgesellschaft APG ein dritter Vorstandsposten ge­schaffen werden soll und dieser bereits ausgeschrieben wurde? Falls ja: welche inhaltliche oder organisatorische Notwendigkeit besteht für diesen Posten?

Ø  Ist es richtig, dass der Vorstand der APG von – wie in den letzten Jahren üblich – zwei Personen auf künftig drei Personen aufgestockt, also aus der „zeitlich be­grenzten Erweiterung des Vorstandsteams“ (APG) eine Dauerlösung werden soll?

Ø  Falls ja, entspricht es den Tatsachen, dass der ausgeschrieben dritte Vorstands-Posten in der APG zu gleichen Gehalts-Konditionen wie die Vorstandsposten beim Verbund geschaffen werden soll und damit eine deutlich höhere Gage be­zahlt werden soll, als bei der APG bisher üblich?


Ø  Welche Kosten werden durch den dritten Vorstandsposten bei der APG über eine anzunehmende Vertragslaufzeit von fünf Jahren entstehen?

Ø  Ist es richtig, dass der Kabinetts-Chef von BM Mitterlehner Mitglied des Aufsichts­rates der Verbund-Holding ist und hat dieser dem in der Begründung beschriebe­nem Vorgang in Sachen Ausschreibung eines dritten Vorstandsposten in der APG im Rahmen seiner Verbund-Aufsichtsfunktion zugestimmt?

Ø  Teilen Sie die Meinung, dass mit dem geplanten (unfreiwilligen) Abgang von Frau Baumgartner-Gabitzer der einzig weibliche Vorstand der Verbund-Holding die Re­gierungsinitiative „Mehr Frauen in Managerpositionen von öffentlichen Unterneh­men“ konterkariert würde?

Ø  Durch die dritte Strommarktliberalisierungsrichtlinie der EU wurde im Bereich der E-Wirtschaft Produktion, Netz und Betrieb organisatorisch getrennt („Unbund­ling“). Mit erstem März 2012 wurde diese Richtlinie in Österreich vom Verbund umgesetzt und die APG ist somit ein vom Verbund unabhängiger Übertragungs­netzbetreiber gemäß EU-Norn. Damit verbunden sind spezifische Regelungen, was insbesondere den Transfer von Führungskräften zwischen Holding (Verbund) und Tochter (APG) betrifft. Gemäß dieser EU-Richtlinie dürfen sich Führungs­kräfte erst nach einer „Cooling Off-Phase“ von sechs Monaten für Posten einer anderen Gesellschaft bewerben. Ist es richtig, dass die Postenvergabe des dritten APG-Vorstands noch zu Zeiten des aufrechten Dienstverhältnisses von Frau Baumgartner-Gabitzer Ende Februar 2013 erfolgen soll?

Ø  Stimmt es, dass Frau Baumgartner gemäß Geschäftsverteilung der Verbund-Hol­ding direkt für die APG verantwortlich ist und sie somit selbst Gestaltungsmöglich­keiten in allen APG-Angelegenheiten hat?

Ø  Entsprechen die in den Fragen 7 und 8 dargestellten Vorgangsweisen, Ge­schäftsverteilungen und Beschlussmöglichkeiten den Good Governance-Codes öffentlicher Unternehmen Österreichs?

Ø  Ist es richtig, dass Frau Baumgartner-Gabitzer bereits am 18. Jänner ihr Auf­sichtsratsmandat bei der APG zurückgelegt hat, jedoch drei Tage davor in eben diesem Aufsichtsrat mitgestimmt hat, dass der Posten neu ausgeschrieben wird?

Ø  Ist es richtig, dass der neue APG-Posten am 28. Februar offiziell vergeben wird, für den Dienstantritt allerdings erst der 1. Jänner 2014 vorgesehen ist?

Ø  Ein Verbund-Vorstand darf nicht nahtlos in die APG wechseln. Es besteht eine sechsmonatige gesetzliche Wartefrist. Ist es richtig, dass Ulrike Baumgartner-Gabitzer für die Dauer des halben Jahres einen Konsulentenvertrag bei der APG erhalten soll? Falls ja, wie hoch soll der Vertrag dotiert sein?

Ø  Können Sie ausschließen, dass sich Frau Baumgartner-Gabitzer für den neuen APG-Vorstand-Job bewerben wird und den Posten auch bekommen wird?

Ø  Ist es richtig, dass es sich – wenn ohnehin bereits ausgemacht ist, wer den dritten Vorstandsposten bei der APG bekommt und dieser trotzdem ausgeschrieben wird – um eine Scheinausschreibung handelt?

Ø  Entspricht es den Tatsachen, dass Frau Baumgartner-Gabitzer bis zum Mai 2009 sowohl Obmann-Stellvertreterin der ÖVP Wien als auch Mitglied des Verbund-Vorstandes war? Falls ja, halten Sie das für vereinbar?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.


Zu Frage 16:

Ø  Können Sie bestätigen, dass eine Liste mit all jenen Vorstandsverträgen in staats­nahen Unternehmen, die rechtzeitig genug auslaufen, um vor den Nationalrats­wahlen entsprechend disponieren zu können, angefertigt wurde und von Ihrem Ressort an Staatssekretär Ostermayer übergeben wurde? (Falls ja, bitte um Bei­lage der Liste in der Anfragebeantwortung)

 

Ob eine solche Liste angefertigt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine solche Liste wurde auch nicht an Staatssekretär Dr. Ostermayer übergeben.

 

Zu den Fragen 17 bis 19:

Ø  Wann laufen die aktuellen Verträge der geschäftsführenden Leitungsorgane in öffentlichen Unternehmen (Aufsichtsräten, Vorstandsmitglieder, Geschäftsfüh­rern) in Österreich aus, wann traten diese Verträge jeweils in Kraft und wie hoch sind diese Verträge jeweils vergütet? (Bitte um genaue, detaillierte Auflistung auf Basis der vom Rechnungshof erstellten Liste der Rechtsträger des Bundes).

Ø  Welche weiteren Posten-Deals zwischen SPÖ und ÖVP sind geplant?

Ø  Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Bundesregierung gut beraten wäre, Führungsjobs in staatsnahen Unternehmen nach Maßgabe von Kompetenz und verantwortungsvollem Umgang mit Steuergeld zu schaffen bzw. zu besetzen, statt sich durch Vorgänge – wie die derzeit rund um die Verbund-Holding be­schriebenen – dem Vorwurf auszusetzen, parteipolitischen Postenschacher zu betreiben?

 

Im Sinne des Art. 52 B-VG kann ich die Frage nur bezüglich solcher Unternehmen beantworten, für die die Vertretung der Eigentümerrechte dem Bundeskanzleramt zukommt.

 

In meinem Ressortbereich erfolgt die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) von Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, entsprechend dem Stellenbesetzungsgesetz, BGBl I Nr.26/1998, das eine Beurteilung ausschließlich aufgrund der Eignung (§ 4 Abs. 1 leg. cit.) vorschreibt. Die Höhe der Bezüge der Mitglieder der Leitungsorgane wird unter Berücksichtigung des § 7 leg. cit. festgesetzt. Die Höhe der einzelnen Bezüge kann aus Gründen des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden.

 

Die derzeitige Funktionsperiode des Geschäftsführers der Wiener Zeitung GmbH läuft vom 1.7.2008 bis 30.6.2013.


Die derzeitige Funktionsperiode des Geschäftsführers für den Bereich „Medien“ bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH läuft von 1.6.2011 bis 31.5.2016.

 

Die Funktionsperiode der Geschäftsführer der Bundesanstalt Statistik Österreich läuft vom 1.1.2010 bis 31.12.2014.

 

Bei Aufsichtsräten handelt es sich nicht um geschäftsführende Leitungsorgane, son­dern um Kontrollorgane.

 

Die Aufsichtsräte der Wiener Zeitung GmbH und der Rundfunk und Telekom Regu­lierungs-GmbH werden jeweils für ein Jahr bis zu deren Entlastung durch die Ge­sellschafterversammlung bestellt.

 

Bei der Bundesanstalt Statistik Österreich erfolgt die Kontrolle der geschäftsführen­den Leitungsorgane in ihrer wirtschaftlichen Gestion durch den Wirtschaftsrat. Des­sen Mitglieder sind auf die Funktionsdauer von fünf Jahren bestellt. Die derzeitige Funktionsperiode läuft von 15.1.2010 bis 14.1.2015.

 

 

Mit freundlichen Grüßen