13710/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.04.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0029-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 11. APR. 2013

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 14. Februar 2013, Nr. 13985/J, betreffend Vollziehung

                        des Pflanzenschutzgesetzes im Jahr 2012

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Februar 2013, Nr. 13985/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes 2011 (PSG) im Jahr 2012 wurden in unmittelbarer Bundesverwaltung seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) 86 Proben gezogen, die am Institut für Nachhaltige Pflanzenproduktion untersucht wurden. Im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung liegen die Ergebnisse der Proben, die 2012 auf Landesebene gezogen und durch das BAES untersucht wurden, noch nicht vor.

 

Bei den Proben handelte es sich durchwegs um amtliche Proben.


Zu den Fragen 4 bis 12:

 

Seitens des BAES wurden im Jahr 2012 gemäß §§ 36 und 37 PSG keine Strafen, Sanktionen oder Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, verhängt oder abgeschlossen. Über allfällige Strafen oder Sanktionen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.

 

Zu Frage 13:

 

Mit Stichtag 31.12.2012 waren im Bereich Landwirtschaft der AGES bzw. dem Bundesamt für Ernährungssicherheit 18 Personen mit der Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes befasst.

 

Zu Frage 14:

 

Die durchschnittlichen Probenkosten betrugen unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Proben und der anzuwendenden Untersuchungsmethoden zwischen € 10,54 und € 268,06. Eine Übersicht ist auf  der Homepage der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit unter http://www.ages.at/ages/produkte-und-tarife/tarife-des-geschaeftsfeldes-ernaehrungssicherung/pflanzengesundheit/ veröffentlicht.

 

Zu Frage 15:

 

Im Jahr 2012 waren am BAES 4,3 Aufsichtsorgane zur Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes 2011 in unmittelbarer Bundesverwaltung tätig.

 

Zu Frage 16:

 

Waren des Anhanges V B des Pflanzenschutzgesetzes wurden in Form von Dokumenten-, Identitäts- und Gesundheitskontrolle auf Befall durch Quarantäneschadorganismen kontrolliert.

 

Zu Frage 17:

 

Die Kontrolle von Waren aus Drittstaaten obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit.

Im Jahr 2012 wurden an den österreichischen Eintrittsstellen 1.564 Importsendungen kontrolliert.

 


Davon wurden 86 Proben gezogen und im Labor untersucht und bei 7 Proben die Anwesenheit von Quarantäneschadorganismen bestätigt.

 

239 von insgesamt 249 beanstandeten Sendungen wurden vernichtet. Es handelte sich dabei hauptsächlich um kleine Mengen aus dem Reiseverkehr, wie z.B. Orchideen­schnittblumen, Weinblätter und Pflanzen mit Herkunft aus Thailand, Singapur, Vietnam, China, Pakistan, Vereinigte Arabische Emirate, USA, Philippinen, Türkei und Ägypten, welche aus formalrechtlichen bzw. phytosanitären Gründen zur Einfuhr nicht zugelassen worden waren.

 

Zu Frage 18:

 

Vertreter des Bundesamtes für Ernährungssicherheit haben 2012 am EU-Überwachungs- und  Kontrollprojekt im Rahmen des mehrjährigen integrierten Kontrollplanes (Verordnung (EG) Nr. 882/2004) teilgenommen. Die Endfassung der Berichte über EU-Überwachungs- und  Kontrollbesuche, an denen u.a. auch österreichische Experten teilgenommen haben, sind unter http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.cfm abrufbar.

 

Zu Frage 19:

 

Im Zusammenhang mit der Vollziehung des PSG 2011 sind keine Probleme bekannt geworden.

 

Zu Frage 20:

 

Richtlinie 92/70/EWG

RL der Kommission mit Einzelheiten zu den für die Anerkennung von Schutzgebieten in der Gemeinschaft erforderlichen Untersuchungen

 

Richtlinie 92/90/EWG

RL der Kommission über die Verpflichtung der Erzeuger und Einführer von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen sowie über die Einzelheiten ihrer Registrierung

 

Richtlinie 94/3/EG

RL der Kommission über ein Verfahren zur Meldung der Beanstandung einer Sendung oder eines Schadorganismus, die aus einem Drittland stammen und eine unmittelbare Gefahr für die Pflanzengesundheit darstellen

 

Richtlinie 98/22/EG

RL der Kommission mit Mindestanforderungen für die Durchführung von Pflanzengesundheitskontrollen von aus Drittländern eingeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen in der Gemeinschaft an anderen Kontrollstellen als denen des Bestimmungsortes


Richtlinie 2000/29/EG

RL des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

 

Entscheidung 2002/499/EG

Entscheidung zur Genehmigung von Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG für auf natürliche oder künstliche Weise kleinwüchsig gehaltene Pflanzen von Chamaecyparis, Juniperus und Pinus mit Ursprung in der Republik Korea

 

Entscheidung 2002/757/EG

Entscheidung über vorläufige Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Phytophthora ramorum in die bzw. in der Gemeinschaft

 

Entscheidung 2002/887/EG

Entscheidung zur Genehmigung von Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG des Rates für auf natürliche oder künstliche Weise kleinwüchsig gehaltenen Pflanzen von Chamaecyparis, Juniperus und Pinus mit Ursprung in Japan

 

Entscheidung 2003/63/EG

Entscheidung zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für nicht zum Pflanzen bestimmte Kartoffeln/Erdäpfel mit Ursprung in bestimmten Provinzen Kubas vorübergehende Ausnahmen von der RL 2000/29/EG des Rates gewähren

 

Entscheidung 2003/248/EG

Entscheidung zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für zum Anpflanzen bestimmte Erdbeerpflanzen (Fragaria L.), außer Samen, mit Ursprung in Argentinien Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG des Rates vorzusehen

 

Entscheidung 2003/249/EG

Entscheidung zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten von Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG des Rates für Erdbeerpflanzen (Fragaria L.), zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen, mit Ursprung in Chile zuzulassen

 

Entscheidung 2004/416/EG

Entscheidung über befristete Sofortmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Zitrusfrüchte mit Ursprung in Argentinien oder Brasilien

 

VO (EG) Nr. 882/2004

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz

 

Richtlinie 2004/103/EG

RL der Kommission zur Regelung der Nämlichkeitskontrollen und Gesundheitsuntersuchungen von in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates genannten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die an einem anderen Ort als dem Ort des Eingangs in das Gebiet der Gemeinschaft oder an einem nahe gelegenen Ort durchgeführt werden können

 

Richtlinie 2004/105/EG

RL der Kommission zur Festlegung der Muster der amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr, die den in RL 2000/29/EG des Rates angeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Drittländern beiliegen

 

Entscheidung 2004/200/EG

Entscheidung mit Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Pepino mosaic virus


Entscheidung 2004/416/EG

Entscheidung über befristete Sofortmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Zitrusfrüchte mit Ursprung in Argentinien oder Brasilien

 

VO (EG) Nr. 1756/2004

Verordnung der Kommission zur Festlegung der erforderlichen Angaben sowie der Kriterien für Art und Umfang der Verringerung der Häufigkeit der Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei bestimmten in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen

 

Entscheidung 2005/51/EG

Entscheidung zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für die Einfuhr von mit Pestiziden oder persistenten organischen Schadstoffen verseuchten Böden zu Dekontaminierungszwecken vorübergehend Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG des Rates zu gewähren

 

Entscheidung 2006/464/EG

Entscheidung über vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Dryocosmos kuriphilus

 

Entscheidung 2006/473/EG

Entscheidung zur Anerkennung mehrerer Drittländer und Gebiete von Drittländern als frei von Xanthomonas campestris (für Citrus pathogene Stämme), Cercospora angolensis und Guignardia citricarpa (für Citrus pathogene Stämme)

 

Entscheidung 2007/365/EG

Entscheidung über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Rhynchophorus ferrugineus

 

Entscheidung 2007/410/EG

Entscheidung über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Potato spindle tuber viroid

 

Richtlinie 2008/61/EG

RL der Kommission mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der RL 2000/29/EG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen

 

VO (EG) Nr. 690/2008

Verordnung der Kommission zur Anerkennung pflanzengesundheitlich besonders gefährdeter Schutzgebiete innerhalb der Gemeinschaft

 

Entscheidung 2008/840/EG

Entscheidung der Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis


Beschluss Nr. 1/2010

des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten gemischten Ausschusses für Landwirtschaft

 

Durchführungsbeschluss 2011/787/EU

Durchführungsbeschluss der Kommission zur befristeten Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, zum Schutz vor der Verbreitung von Ralstonia solanacearum Sofortmaßnahmen gegenüber Ägypten zu treffen


Durchführungsbeschluss 2012/270/EU

Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Epitrix cucumeris (Harris), Epitrix similaris (Gentner), Epitrix subcrinata (Lec.) und Epitrix tuberis (Gentner)

 

Durchführungsbeschluss 2012/697/EU

Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung der Gattung Pomacea in die EU und ihrer Ausbreitung in der EU

 

Durchführungsbeschluss 2012/756/EU

Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Pseudomonas syringae pv. actinidiae

 

Alle bzw. weitere einschlägige Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen der Kommission sind in der Rechtsdatenbank der Europäischen Union "EUR-LEX" (http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) angeführt.

 

Zu Frage 21:

 

In Zusammenhang mit dem vorletzten Inspektionsbesuch des FVO (Food and Veterinary Office) im Jahr 2011 fand eine Aktualisierung des österreichischen Country-Profiles im Rahmen des letzten FVO-Besuches vom 10.-14.12.2012 statt.

 

Der Bundesminister: