13711/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.04.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0320-III/7/b/2013

Wien, am         . April 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat  Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 13. Februar 2013 unter der Zahl 13981/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verwaltungsübertretungen nach Zivildienstgesetz“ ge-richtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

Verwaltungsstrafbehörden gemäß §§ 60 ff ZDG sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Aus dem Bericht der Bundesministerin für Inneres gemäß § 57 Abs. 2 ZDG über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2008 bis 2010, der dem Nationalrat im April 2011 zugeleitet wurde (III-231 der Beilagen zu den Steno-graphischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP), gehen die von den Überwachungs-behörden im Berichtszeitraum durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren - gegliedert nach Bundesländern - hervor. Die nächste Berichterstattung erfolgt bis spätestens 15. April 2014. Darüber hinausgehende Statistiken über nach dem ZDG geführte Verwaltungsstrafverfahren (Art der Übertretung, Strafhöhe, Rechtsmittel) werden nicht geführt.