13711/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.04.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0320-III/7/b/2013
Wien, am . April 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 13. Februar 2013 unter der Zahl 13981/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verwaltungsübertretungen nach Zivildienstgesetz“ ge-richtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Verwaltungsstrafbehörden gemäß §§ 60 ff ZDG sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Aus dem Bericht der Bundesministerin für Inneres gemäß § 57 Abs. 2 ZDG über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2008 bis 2010, der dem Nationalrat im April 2011 zugeleitet wurde (III-231 der Beilagen zu den Steno-graphischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP), gehen die von den Überwachungs-behörden im Berichtszeitraum durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren - gegliedert nach Bundesländern - hervor. Die nächste Berichterstattung erfolgt bis spätestens 15. April 2014. Darüber hinausgehende Statistiken über nach dem ZDG geführte Verwaltungsstrafverfahren (Art der Übertretung, Strafhöhe, Rechtsmittel) werden nicht geführt.